Datum15.10.2025 13:08
Quellewww.zeit.de
TLDRIm Prozess gegen den ehemaligen Immobilien-Tycoon René Benko fordert die Staatsanwaltschaft eine angemessene Bestrafung aufgrund versuchter Gläubigerschädigung. Benko, dessen Signa-Gruppe drohte, insolvent zu werden, führte Mietkostenvorauszahlungen von 360.000 Euro aus, um seiner Familie ein Wohnobjekt in Innsbruck zu sichern. Sein Verteidiger beantragt Freispruch, während Benko keine Stellungnahme abgab. Die Richter beraten nun über das Urteil, das bis zu zehn Jahre Haft wegen betrügerischer Krida nach sich ziehen kann.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Ex-Immobilien-Tycoon“. Lesen Sie jetzt „Benko-Prozess: Richter beraten Urteil“. Im Prozess gegen den österreichischen Investor René Benko hat die Staatsanwaltschaft eine "tat- und schuldangemessene Bestrafung" des Angeklagten gefordert. Es sei in dem zweitägigen Verfahren klar geworden, dass der 48-Jährige seine Gläubiger schädigen wollte, so die Oberstaatsanwältin. Mit einer Mietkostenvorauszahlung in Höhe von 360.000 Euro habe der Ex-Milliardär das Ziel verfolgt, seiner Familie das entsprechende Wohnobjekt in Innsbruck zu sichern, so die Vertreterin der Anklage. Diese und eine andere Zahlung seien angesichts der drohenden Insolvenz seiner Signa-Gruppe erfolgt. Benkos Verteidiger Norbert Wess bezeichnete den Anklagevorwurf erneut als falsch und forderte einen Freispruch. Dass sich sein Mandat nicht mündlich zur Sache geäußert habe, sei sein gutes Recht. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor ausdrücklich bedauert, dass der Angeklagte auf diese Art viele Fragen offen gelassen habe. Benko verzichtete auch auf das "letzte Wort" und schloss sich den Ausführungen seines Verteidigers an. Auf das Delikt, das im österreichischen Strafrecht betrügerische Krida genannt wird, stehen bis zu zehn Jahren Haft. Die Richterin und zwei Schöffen haben sich nach den Plädoyers zur Beratung zurückgezogen. Sie entscheiden per Mehrheit über das Urteil. © dpa-infocom, dpa:251015-930-165134/1