Prozessbeginn: Vorwurf: Versuchter Mord mit Fleischerbeil

Datum06.05.2026 12:06

Quellewww.zeit.de

TLDRIn Erfurt beginnt ein Prozess wegen versuchten Mordes. Ein 52-Jähriger soll seine Nachbarin mit einem Fleischerbeil angegriffen haben, da er sich durch Geräusche im Waschraum gestört fühlte. Der Angeklagte soll alkoholbedingt vermindert schuldfähig gewesen sein. Die Frau überlebte dank medizinischer Hilfe. Ihre Aussage als Zeugin könnte psychisch belastend sein. Der Prozess wird am 27. Mai fortgesetzt.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Prozessbeginn“. Lesen Sie jetzt „Vorwurf: Versuchter Mord mit Fleischerbeil“. Während sie im Waschraum eines Mehrfamilienhauses zugange war, soll ein Mann seine Nachbarin heimtückisch mit einem Fleischerbeil attackiert haben. Er sei mit erhobenem Beil auf die Frau zugestürmt und habe in Tötungsabsicht mit dem Beil auf den Kopf der Frau eingeschlagen, hieß es in der am Landgericht Erfurt verlesenen Anklage.  Sein mutmaßliches Motiv? Der 52-Jährige habe sich von den Geräuschen im Waschraum gestört gefühlt. Weil er zuvor Alkohol getrunken hatte, soll der Mann die Tat im Zustand der verminderten Einsichts- und Steuerungsfähigkeit begangen haben.  Direkt nach der Attacke mitten am Tag im November vergangenen Jahres soll der Angeklagte geflohen sein, weil er Schritte einer anderen Person gehört habe. Das Mehrfamilienhaus, in dem sich die Tat ereignet haben soll, liegt in Mellingen im Landkreis Weimarer Land. Die Staatsanwaltschaft Erfurt wirft dem 52-Jährigen unter anderem versuchten Mord vor. Die Frau habe nur überlebt, weil sie unmittelbar nach der Tat medizinisch behandelt worden sei. Sie erlitt laut Anklage eine knöcherne Schädelverletzung sowie Schnittwunden am Kopf Schädel und Verletzungen im Handbereich. Die Aussicht besteht, dass sich der Angeklagte im Laufe des Prozesses einlassen wird. Unklar ist, wie die Nachbarin, die Nebenklägerin in dem Prozess ist, als Zeugin zu Wort kommen wird. Ihrer Mandantin gehe es psychisch nicht gut, sagte ihre Anwältin. Die Aussicht auf ihre Aussage vor Gericht belaste sie. Ihre Mandantin wolle nicht mit dem Angeklagten zusammentreffen. Sie regte an, die Frau zu einem späteren Termin nicht unmittelbar im Verhandlungssaal zu vernehmen, sondern etwa eine Video-Übertragung aus einem anderen Raum zu nutzen. Der Prozess soll am 27. Mai fortgeführt werden. © dpa-infocom, dpa:260506-930-41540/1