Datum06.05.2026 11:19
Quellewww.zeit.de
TLDRDie Organisatoren des Christopher Street Day in Dresden klagen gegen die Stadt, da die Veranstaltung nicht als Versammlung eingestuft wird. Die Landesdirektion Sachsen unterscheidet nur den Umzug als Versammlung, das mehrtägige Straßenfest hingegen als Veranstaltung. Dies bedeutet, dass der Veranstalter sämtliche Kosten für Sicherheit, Infrastruktur und Reinigung tragen muss. Die Organisatoren sehen darin einen Eingriff in die politische Meinungsbildung und beantragen ein Eilverfahren, da die aktuellen Auflagen eine Durchführung unmöglich machen.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Christopher Street Day“. Lesen Sie jetzt „Streit um Dresdner CSD: Organisatoren ziehen vor Gericht“. Im Streit um den diesjährigen Christopher Street Day (CSD) in Dresden ziehen die Organisatoren vor Gericht. Man habe Widerspruch gegen den Bescheid der Stadt eingelegt und ein Eilverfahren beim zuständigen Verwaltungsgericht beantragt, informierte der Verein CSD Dresden. Unter den bisherigen Vorgaben könne die Veranstaltung nicht stattfinden, erklärte Vorstandssprecher Ronald Zenker. "Beim CSD geht es nicht um Bratwurst und Unterhaltung – es geht um politische Meinungsbildung im öffentlichen Raum." Die Landesdirektion Dresden hatte verfügt, dass der CSD Dresden nicht in Gänze als Versammlung eingestuft wird. Nur der Umzug sei eine Versammlung, nicht aber das mehrtägige Straßenfest, so die oberste Versammlungsbehörde Ende März. Bei einer Einstufung als Veranstaltung muss der Veranstalter die Kosten für Sicherheit, Infrastruktur und Reinigung in vollem Umfang tragen. Das CSD-Straßenfest ist vom 4. bis 6. Juni geplant - mit Verkaufsständen, gastronomischen Angeboten und Bühnenprogrammen sowie einem Umzug am Abschlusstag. Im Dresdner Rathaus selbst war die Entscheidung der Landesdirektion auf Unverständnis gestoßen. Der Verein CSD Dresden sieht in der Bewertung eine grundsätzliche Bedeutung über den konkreten Einzelfall hinaus. "Es geht nicht nur um die Durchführung des CSD in Dresden, sondern um die Frage, wie weit staatliche Stellen in die Einordnung und Ausgestaltung von Versammlungen eingreifen dürfen", hieß es. Die Entscheidung werde Signalwirkung für CSDs und andere Versammlungen im gesamten Bundesgebiet haben. © dpa-infocom, dpa:260506-930-41185/1