Datum06.05.2026 11:03
Quellewww.zeit.de
TLDRDas Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass Überwachungskameras an Eingängen und Ausweiskontrollen in Freibädern datenschutzrechtlich zulässig sind. Die Bäder-Betriebe klagten erfolgreich gegen eine Verwarnung der Datenschutzbeauftragten. Die Richter begründeten das Urteil mit den geringen Eingriffen in die Rechte der Badegäste und der Notwendigkeit zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen aufgrund von Gewaltvorfällen im Vorjahr.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Sicherheit in Bädern“. Lesen Sie jetzt „Gericht: Kameras und Ausweiskontrollen in Bädern rechtmäßig“. Die Videokameras an den Eingängen einiger Berliner Freibäder und die Pflicht zum Vorzeigen von Ausweisen verstoßen nach einem Gerichtsurteil nicht gegen die Datenschutzbestimmungen. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht. Es gab damit den Bäder-Betrieben recht, die gegen eine Verwarnung der Datenschutzbeauftragten geklagt hatten. Die Eingriffe in die Rechte der Badegäste durch die Kameras und die Ausweiskontrollen seien gering, begründete der Richter das Urteil. Hingegen seien die vielen eingeführten Maßnahmen für mehr Sicherheit 2023 erforderlich gewesen, weil es zuvor öfter Tumulte und Gewaltvorfälle in manchen Bädern gegeben habe. Welche der Maßnahmen nun für mehr Sicherheit, die feststellbar sei, gesorgt hätten, sei nicht trennscharf festzustellen. © dpa-infocom, dpa:260506-930-41086/1