Datum06.05.2026 10:29
Quellewww.zeit.de
TLDRNordrhein-Westfalen streicht ab 2027 landesrechtliche Berichtspflichten für Unternehmen, um Bürokratie abzubauen. Nur zwingend notwendige Verpflichtungen müssen dann per Rechtsverordnung positiv begründet werden. E-Mail wird zur Standardkommunikation mit Behörden, und Kommunen erhalten mehr Gestaltungsfreiheit. Ziel ist es, Unternehmen Zeit und Kosten zu sparen und Förderverfahren zu vereinfachen.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Bürokratieabbau“. Lesen Sie jetzt „NRW will Berichtspflichten für Unternehmen streichen“. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat mehrere Gesetzesentwürfe zum Bürokratieabbau beschlossen. So soll zum 1. Januar 2027 allen Berichts- und Dokumentationspflichten des Landes, die zulasten der Wirtschaft gehen, die rechtliche Grundlage entzogen werden. Was aus Sicht der Fachverwaltungen zwingend notwendig ist, müsse bis dahin per Rechtsverordnung positiv festgestellt werden. Andernfalls entfalle die Regelung ersatzlos, gab NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) in Düsseldorf bekannt. Es handele sich "um einen kraftvollen Befreiungsschlag gegen unnötige Bürokratie". Die E-Mail soll bei der Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden zur Regel werden. Alle zentralen Anliegen sollen künftig per E-Mail erledigt werden können. Die Kommunen könnten sich zudem künftig auf Antrag von landesrechtlichen Regelungen befreien lassen. Das Entlastungspaket sei eine Umkehr der Beweislast, sagte NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne): "Nicht der Abbau von Bürokratie muss begründet werden, sondern ihr Fortbestand." Unnötige Berichtspflichten würden abgeschafft, digitale Kommunikation zum Regelfall und die Kommunen bekämen mehr Freiheit für Innovation. Ein durchschnittlicher Handwerksbetrieb müsse monatlich 32 Stunden oder sieben Prozent der Arbeitszeit für Bürokratie aufbringen, sagte Neubaur. Dazu gehöre etwa die mehrfache Erfassung von Arbeitszeiten. Die Abschaffung von Berichts- und Dokumentationspflichten spare Unternehmen Zeit und Kosten. Bürger und Unternehmen müssten endlich raus aus der Bittstellerposition, sagte der Chef der Staatskanzlei, Nathanael Liminski (CDU). Förderverfahren sollen künftig einfacher werden: Auf die flächendeckende Prüfung jedes einzelnen Verwendungsnachweises werde verzichtet. Stattdessen setze das Land auf vollautomatisierte Bescheide, vereinfachte Nachweise und den verstärkten Einsatz von Pauschalen. Damit könnten risikoarme Fälle automatisiert innerhalb von Sekunden beschieden werden. Im nächsten Schritt würden die Verbände zu den Gesetzesentwürfen angehört. Die Gesetzesentwürfe sollen noch vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden und die Gesetze zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. © dpa-infocom, dpa:260506-930-40849/1