Datum06.05.2026 10:24
Quellewww.zeit.de
TLDRDas Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage des Nabu gegen die Westumfahrung der A143 bei Halle abgewiesen. Die Umweltschützer hatten einen ausreichenden Schutz der Porphyrkuppenlandschaft bemängelt. Das Gericht befand die Planungen als rechtskonform. Ungeachtet dessen hat der Nabu einen neuen Eilantrag eingereicht, da er Abweichungen beim Bau eines Tunnels rügt.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Westumfahrung Halle“. Lesen Sie jetzt „Bundesgericht weist Klage gegen Westumfahrung Halle ab“. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage von Umweltschützern gegen die Westumfahrung Halle der Autobahn 143 abgewiesen. Damit kann das Teilstück wie geplant weitergebaut werden. Das Teilstück soll die A38 mit der A14 verbinden und den Autobahnring um Halle schließen. Der Umweltschutzverband Nabu hatte geklagt, um die Planungen für die knapp 13 Kilometer lange Trasse nachträglich aufheben zu lassen oder zumindest einen Baustopp zu erreichen und die Inbetriebnahme der Autobahn zu verhindern (Az. BVerwG 9 A 21.24). Der Verband bemängelt einen nicht ausreichenden Schutz der sogenannten Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich von Halle. Die Planungen für die Westumfahrung Halle sind schon mehr als 20 Jahre alt. Der südliche Teil ist schon seit 2004 befahrbar, im nördlichen Teil hakte es immer wieder in Umweltfragen. Zweimal hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits Klagen dazu auf dem Tisch. 2019 gab es grünes Licht für den Bau, seitdem wird an der Vollendung der Westumfahrung gearbeitet. Das Schutzgebiet der "Porphyrkuppenlandschaft" wird von der neuen Trasse durchquert. Es handelt sich um ein besonders sensibles Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet). Im Laufe der mehrfach ergänzten Planungen wurden dort bestimmte Erweiterungsflächen einbezogen, bei denen aus Sicht des Nabu nicht ausreichend geprüft wurde, wie sich die Stickstoffbelastung durch den Verkehr auf der Autobahn auf sie auswirkt. Die Bundesrichter haben nun entschieden, dass dies auch nicht erforderlich gewesen ist. Unabhängig von diesem Urteil hat der Nabu einen weiteren Eilantrag auf einen Baustopp der Westumfahrung Halle beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Der Verband stuft die aktuellen Bauarbeiten als "illegal" ein, weil bei dem Bau eines Tunnels von den Genehmigungen abgewichen werde. Es werde ein Tunnel mit zwei Röhren statt wie geplant mit einer Röhre gebaut, teilte der Nabu mit. Dies stelle einen eklatanten Rechtsbruch dar. Das Eilverfahren ist noch nicht entschieden. © dpa-infocom, dpa:260506-930-40824/1