Datum06.05.2026 04:00
Quellewww.zeit.de
TLDRAb dem Schuljahr 2026/27 müssen an bayerischen Schulen bei Abschlussfeiern mindestens zwei Hymnen, darunter die Bayernhymne, gespielt werden. Dies geht auf eine Initiative der CSU zurück und wurde nun vom Kultusministerium bestätigt. Eine Mitsingpflicht besteht nicht, Textblätter werden jedoch zur Verfügung gestellt. Die Regelung soll ein würdig-feierlicher Akt sein. Kritik seitens der Gewerkschaft GEW wird laut, die eine erzwungene Patriotismusübung und mögliche Überreaktion sieht.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Schulen“. Lesen Sie jetzt „Hymnenpflicht an Schulen kommt zum nächsten Schuljahr“. Die von der CSU forcierte Hymnenpflicht an bayerischen Schulen kommt – aber erst vom kommenden Schuljahr an. Bei Abschlussfeiern müssen künftig mindestens zwei Hymnen gespielt werden, darunter auf jeden Fall die Bayernhymne. Das geht aus einem Schreiben des Kultusministeriums an alle weiterführenden Schulen in Bayern hervor. Die CSU hatte eigentlich alle drei Hymnen – National-, Europa- und Bayernhymne – für Schulabschlussfeiern vorschreiben wollen. Und Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte eigentlich auf ein Inkrafttreten der neuen Vorschrift schon zu diesem Schuljahresende gedrungen. "Ab dem Schuljahr 2026/2027 müssen bei festlichen Schulveranstaltungen zur Verleihung von Abschlusszeugnissen immer die Bayernhymne und mindestens eine weitere Hymne (deutsche Nationalhymne und/oder Europahymne) in würdig-feierlicher Weise in den Festakt integriert werden", heißt es nun in dem Schreiben des Ministeriums. Dieses sei Resultat eines Austausches mit der Schulfamilie, darunter auch Vertreter der verschiedenen Verbände, hieß es vom Ministerium als Erläuterung. Ob die Hymnen beispielsweise vom Band oder von einer Musikgruppe gespielt werden, liegt dem Schreiben zufolge "im Ermessen der Schulleitung und richtet sich nach den Möglichkeiten der einzelnen Schule". Eine Mitsingpflicht bestehe nicht. Aber: "Durch das Aushändigen von Textblättern soll den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Abschlussfeier jedoch ein textsicheres Mitsingen ermöglicht werden." Damit setzt das Kultusministerium unter Ministerin Anna Stolz (Freie Wähler) einen Vorstoß der CSU um, der auf dem Parteitag im vergangenen Dezember seinen Ausgang genommen hatte. Die Junge Union hatte damals einen Antrag eingebracht und dafür eine Mehrheit der Parteitagsdelegierten bekommen, in dem es hieß, die CSU-Abgeordneten in Bund und Land sollten sich "für ein verpflichtendes Spielen der Nationalhymne und der Europahymne sowie in Bayern der Bayernhymne zu gesellschaftlich relevanten Anlässen wie der Verleihung von Schul- und Berufsabschlüssen" einsetzen. Söder hatte im Januar gefordert, die Hymnenpflicht bei Schulabschlüssen rasch umzusetzen. Möglichst schon zum Schuljahresende sollten die Hymnen gespielt oder gesungen werden, sagte er auf der CSU-Fraktionsklausur im Kloster Banz. Der CSU-Vorstoß hatte für Wirbel gesorgt, neben einiger Zustimmung gab es auch viel Kritik – und Spott: Beim Starkbieranstich auf dem Münchner Nockherberg lästerte der Kabarettist Stephan Zinner über die CSU-Initiative, man solle doch bitte nicht "so einen plakativen Schmarrn" verlangen. Der Staatsregierung ist es aber ernst, wie auch das Schreiben des Ministeriums zeigt. Da wird zum besonderen Ärger der Gewerkschaft GEW sogar auf das Strafgesetzbuch verwiesen. "Auf die Einhaltung des §90a StGB (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole) ist zu achten", mahnt das Ministerium. "Offensichtlich befürchtet das Ministerium, dass die staatlich verordnete Singstunde nicht von allen so bierernst genommen wird wie gewünscht und schwenkt schon mal vorsorglich die Keule des Strafgesetzbuches", kritisierte GEW-Vize Markus Weinberger. © dpa-infocom, dpa:260506-930-39763/1