Datum05.05.2026 19:02
Quellewww.zeit.de
TLDRDas niedersächsische Oberverwaltungsgericht wies die Klage der Stadt Borkum gegen die Erdgasförderung in der Nordsee ab. Die Stadt befürchtete Erdbebensrisiken und Beeinträchtigungen von Trinkwasser und Tourismus. Das Gericht urteilte, dass die zu erwartenden Beeinträchtigungen nicht erheblich seien. Zuvor scheiterte bereits eine Klage der Deutschen Umwelthilfe. Die Genehmigung für das niederländische Unternehmen One-Dyas für die grenzüberschreitende Förderung bleibt somit bestehen.
InhaltNach der Umwelthilfe ist auch die Stadt Borkum mit einer Klage gegen die Gasförderung vor der Nordseeinsel gescheitert. Es ging um das Risiko durch mögliche Erdbeben. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat auch die zweite Klage gegen die Förderung von Erdgas vor der Nordseeinsel Borkum abgewiesen. Geklagt hatte die Stadt Borkum. Ihrer Ansicht nach hatte das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) bei der Genehmigung die Gefahr von Erdbeben, Auswirkungen auf das Trinkwasser und den Tourismus nicht ausreichend berücksichtigt. Das OVG in Lüneburg urteilte dagegen, dass die zu erwartenden Beeinträchtigungen "nicht erheblich genug" seien. Bei möglichen Erdbeben wäre die Trinkwasserversorgung nicht gravierend beeinträchtigt. Das Landesamt sieht sich durch das Urteil in seiner Rechtsauffassung bei der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens bestätigt. Vor zwei Wochen war bereits die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vor dem OVG gescheitert. Die Organisation hatte die bergrechtliche Genehmigung aus wirtschafts- und umweltpolitischer Sicht für rechtswidrig gehalten. Durch das Urteil hat die Genehmigung für das niederländische Energieunternehmen One-Dyas weiter Bestand. Sie wurde im Jahr 2024 erteilt und gilt für 18 Jahre auf deutschem Meeresboden. Das Erdgasfeld liegt auch auf niederländischem Gebiet. Die Gerichtsentscheidung zur deutschen Genehmigung ist daher für das Unternehmen wichtig, um grenzüberschreitend aus der Tiefe Gas zu fördern. Im März 2025 hatte One-Dyas mit den Bohrungen auf niederländischem Gebiet begonnen. Wie das Unternehmen Anfang April dieses Jahres mitteilte, wird inzwischen von der bestehenden Bohrplattform Gas aus einer zweiten Bohrung gefördert. Bisher lag die jährliche Gasproduktion mit der ersten Förderbohrung bei rund 700 Millionen Kubikmetern. Durch die zweite Bohrung steige die Leistung nun auf etwa eine Milliarde Kubikmeter Erdgas pro Jahr. Ende 2026 soll die Plattform im Regelbetrieb etwa zwei Milliarden Kubikmeter Erdgas pro Jahr produzieren. Das würde sieben Prozent des niederländischen und 2,5 Prozent des deutschen Gasbedarfs entsprechen. Die Bundesregierung will die Förderung von Erdgas in der Nordsee zusammen mit den Niederlanden weiter vorantreiben. Die Erdgasförderung in der Nordsee aus einem grenzüberschreitenden Erdgasfeld auf niederländischem und deutschem Staatsgebiet rund 20 Kilometer vor Borkum ist seit Jahren umstritten. Umweltschützer und Inselbewohner fürchten, dass die Gasförderung Umweltfolgen für die Insel und das benachbarte Unesco-Weltnaturerbe Wattenmeer haben könnte. Die Umwelthilfe kündigte an, weiter gegen die Erdgasförderung auf See vorzugehen. Sie wolle ihre Klagen gegen die Gasbohrungen in den Niederlanden fortführen – denn auch dort laufen noch Gerichtsverfahren. Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht hat das OVG in beiden Fällen nicht zugelassen. Dagegen kann aber binnen eines Monats nach dem Urteil Beschwerde eingelegt werden.