Vom Polizist zur Polizistin: Verdacht auf missbräuchliche Änderung des Geschlechtseintrags

Datum05.05.2026 18:28

Quellewww.spiegel.de

TLDREine Polizistin in NRW steht im Verdacht, ihren Geschlechtseintrag von männlich zu weiblich geändert zu haben, um von der Frauenförderung zu profitieren. Das Oberverwaltungsgericht Münster untersagt ihr vorerst Beförderungen im Rahmen eines laufenden Disziplinarverfahrens. Zeugen bestätigten Äußerungen der Kommissarin, dass sie dies zur schnelleren Beförderung geplant habe und beabsichtige, anschließend zurückzuwechseln. Das Gericht wertet dies als Dienstpflichtverletzung und rechtsmissbräuchliche Vorteilsnahme.

InhaltGeschlechtseintrag ändern, befördert werden, zurückwechseln: Eine Polizistin in Nordrhein-Westfalen steht im Verdacht, ihren Eintrag von männlich zu weiblich geändert zu haben, um von der Frauenförderung zu profitieren. Eine Polizeikommissarin in Nordrhein-Westfalen darf nach einer umstrittenen Geschlechtsänderung vorerst von Beförderungen ausgeschlossen werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Münster im Eilverfahren. Grund sei ein laufendes Disziplinarverfahren gegen die Beamtin. Es bestehe der Verdacht, dass die Kommissarin ihren Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich ändern ließ, um mithilfe der Frauenförderung schneller befördert zu werden. In dem Disziplinarverfahren hatten vier Zeugen ausgesagt, dass ihre Kollegin einen Artikel im behördlichen Intranet gelesen hatte, in dem es um die Beförderung einer Beamtin ging, die ihren Geschlechtseintrag hatte ändern lassen. Daraufhin habe die Kommissarin angekündigt: "Das mache ich auch." Am 7. Mai 2025 ließ sie tatsächlich ihren Geschlechtseintrag von männlich zu weiblich ändern. Zu Kollegen soll sie dazu gesagt haben: "Nächstes Jahr bin ich wieder ein Mann, das ist doch klar." Bei ihrer geplanten Trauung im kommenden Jahr wolle sie nicht mit dem weiblichen Geschlechtseintrag heiraten. Als dann in den Monaten November und Dezember 2025 sowie im Januar 2026 Kollegen von ihr befördert wurden, ging sie mit drei Eilanträgen dagegen vor: Sie sei als Frau übergangen worden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied in diesen drei Fällen allerdings, dass die Kommissarin zu Recht vom Beförderungsauswahlverfahren ausgeschlossen worden war (Aktenzeichen: 2 L 3912/25, 2 L4140/25, 2 L 134/26). Bereits die Ankündigung, sich auf Kosten der Kollegen rechtsmissbräuchlich einen Vorteil bei der Beförderung zu verschaffen, stelle eine Dienstpflichtverletzung dar, so das Gericht. Die gezielte Provokation wirke im gesamten Kollegenkreis und störe den Betriebsfrieden "erheblich und nachhaltig". Das Motiv der schnelleren Beförderung sei kein ausreichender Grund für die Änderung des Geschlechts. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Beschlüsse nun vorerst. Zur Begründung hieß es, der Dienstherr dürfe Beamte während eines laufenden Disziplinarverfahrens von Beförderungen ausschließen. Voraussetzung seien Zweifel an deren Eignung, und diese lägen hier vor. Zu ihrer Verteidigung hatte die Beamtin angeführt, ihre Äußerungen seien "scherzhaft gemeint" gewesen. Das überzeugte das Gericht nicht.