Datum05.05.2026 14:39
Quellewww.zeit.de
TLDRSchleswig-Holstein plant eine Gesetzesänderung im Maßregelvollzug, um die medizinische Versorgung vorläufig Untergebrachter zu verbessern. Ärzte sollen künftig auch ohne Einwilligung behandeln dürfen, wenn psychische Erkrankungen die Einsichtsfähigkeit beeinträchtigen. Diese Maßnahme, die auf einer Gerichtsentscheidung und einem Gutachten basiert, soll eine schnellere Hilfe ermöglichen und die bestehende Rechtslage erweitern. Ziel ist es, Patientinnen und Patienten rasch notwendige medizinische Versorgung zukommen zu lassen.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Gesetzesentwurf“. Lesen Sie jetzt „Maßregelvollzug: Ärzte sollen leichter behandeln dürfen“. Mit einer Änderung des Maßregelvollzugsgesetzes will Schleswig-Holstein Patientinnen und Patienten leichter medizinisch versorgen. Das Kabinett stimmte einer entsprechenden Gesetzesänderung in erster Befassung zu, wie das Gesundheitsministerium in Kiel mitteilte. So sollen Ärztinnen und Ärzte künftig auch vorläufig Untergebrachte ohne deren Einwilligung behandeln, wenn diese wegen einer psychischen Erkrankung den Behandlungsbedarf nicht erkennen. Bisher galt dies den Angaben nach nur für rechtskräftig untergebrachte Personen. "Mit den Anpassungen wollen wir Ärztinnen und Ärzten im Maßregelvollzug ermöglichen, auch vorläufig untergebrachten Patientinnen und Patienten rasch die notwendige medizinische Hilfe zukommen zu lassen, die sie benötigen", sagte Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU). Das solle auch dann möglich sein, wenn Patientinnen und Patienten wegen einer psychischen Ausnahmesituation in diesem Moment nicht in der Lage sind, ihr Einverständnis zu erklären. Dabei greifen strenge Vorgaben: Ein unabhängiges Gericht muss die Behandlung anordnen, die etwa auf ein Gutachten eines Sachverständigen gestützt ist. "In der Praxis hat sich gezeigt, dass es sinnvoll ist, die Rechtsgrundlage für eine wirkungsvollere Hilfe zu erweitern", betonte die Ministerin. © dpa-infocom, dpa:260505-930-37402/1