Datum05.05.2026 14:01
Quellewww.spiegel.de
TLDREin bayerisches Gericht entschied, dass ein Unternehmer seiner Ex-Ehefrau ein Cabriolet aushändigen muss, das er ihr zur Hochzeit geschenkt hatte. Trotz der weiterhin von seiner Firma getragenen Steuer- und Benzinkosten steht das Auto laut Gericht der Frau zu. Die Umschreibung der Papiere und Schlüsselübergabe begründeten die Eigentumsübertragung. Das als Hochzeitsgeschenk gesehene Fahrzeug gilt als Haushaltsgegenstand zur gemeinsamen Nutzung, wobei das Mitbenutzungsrecht mit dem Scheitern der Ehe erloschen ist.
InhaltKinder wissen es längst – jetzt schrieb es ein Gericht auch einem Unternehmer ins Stammbuch. Er muss seiner Ex-Ehefrau ein Cabriolet herausgeben, das er ihr einst zur Trauung geschenkt hatte. Ein Mann aus Bayern muss ein Cabrio herausgeben, das er seiner Frau zur Hochzeit geschenkt hat. Das teure Gefährt gehört der mittlerweile von ihm getrennt lebenden Frau, wie das Oberlandesgericht Nürnberg mitteilte. Beleg für ihr Eigentum sei der Eintrag in den Fahrzeugdokumenten. (Az.: 11 UF 940/25) Das Paar lebte seit dem Scheitern der Beziehung getrennt. Nachdem die Frau das Auto in eine Werkstatt gebracht hatte, nutzte der Mann die Gelegenheit, um es wieder an sich zu bringen. Anschließend verweigerte er die Herausgabe. Kurz vor der Hochzeit hatte der Mann es auf dem Namen seiner Firma zur gemeinsamen Nutzung gekauft. Nach der Hochzeit auf einer romantischen Insel übergab er der Frau die verpackten Kennzeichen und übertrug ihr nach der Rückkehr von der Hochzeitsreise offiziell das Eigentum durch die Umschreibung der Papiere. Sie erhielt den Hauptschlüssel. Zudem schloss sie die Haftpflichtversicherung ab. Die Steuer und die Benzinkosten trug jedoch weiterhin die Firma. Im Streit über das Auto ging die Frau schließlich vor Gericht. Mit Erfolg. Das Cabrio war ein Hochzeitsgeschenk, entschieden die Richter. Frei nach dem Sprichwort: "Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen!" Die Eintragung auf der Zulassungsstelle lasse nur den einen Schluss zu, dass sich das Paar stillschweigend über den Eigentumswechsel geeinigt habe, so die Richter weiter. Dass die Steuer und die Kosten für das Benzin von der Firma getragen wurden, stehe dem nicht entgegen. Aus dem Gebot der ehelichen Lebensgemeinschaft ergebe sich die Pflicht, einander die Nutzung von Haushaltsgegenständen zu gestatten, auch wenn einer von beiden Alleineigentümer sei. Das Cabrio ist laut Gericht ein solcher Haushaltsgegenstand, weil es zur gemeinsamen Nutzung gekauft wurde. Mit dem Scheitern der Ehe habe der Mann jedoch das Mitbenutzungsrecht verloren.