Datum05.05.2026 12:42
Quellewww.zeit.de
TLDREine 69-jährige Frau aus Gelsenkirchen hat gestanden, ihren pflegebedürftigen Ehemann, mit dem sie fast 50 Jahre verheiratet war, erstochen zu haben. Sie gab an, im Streit und unter Alkoholeinfluss gehandelt zu haben, wobei sie nicht von tödlichen Folgen ausging. Der Anklagepunkt lautet auf Totschlag; eine verminderte Schuldfähigkeit wird angenommen. Die Frau und ihre Familie waren 1989 aus Sibirien nach Deutschland gekommen. Ein Urteil wird Mitte Juni erwartet.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Totschlagprozess“. Lesen Sie jetzt „Frau ersticht Mann nach fast 50 Ehejahren“. Eine 69 Jahre alte Frau aus Gelsenkirchen hat gestanden, ihren pflegebedürftigen Ehemann in der Nacht auf den 1. Januar dieses Jahres erstochen zu haben. Die beiden waren fast 50 Jahre verheiratet. Nach Angaben der Angeklagten hatte es zuvor Streit um frühere Affären ihres Mannes gegeben. "Ich wollte ihm aber nur Angst machen", sagte sie den Richtern zum Prozessauftakt am Essener Landgericht. Dass die Stiche tödlich sein könnten, habe sie nicht gedacht. Nach der Bluttat hatte sich die 69-Jährige nach eigenen Angaben schlafen gelegt. Als sie rund zwei Stunden später aufgewacht sei, habe ihr Mann in einer Blutlache auf dem Boden gelegen. In ihrer Verzweiflung habe sie ihrem Sohn schließlich eine Sprachnachricht geschickt. Darin hieß es: "Ein frohes neues Jahr. Ich habe deinen Vater getötet." Die deutsche Angeklagte war mit ihrer Familie 1989 von Sibirien nach Deutschland übergesiedelt. Zuletzt sei ihr Mann jedoch schwer erkrankt. Er habe sich fast nur noch mit Hilfe eines Rollators fortbewegen können und die Wohnung nicht mehr verlassen. "Ich habe meinen Mann geliebt", sagte die Angeklagte den Richtern. „Aber ich habe ihm auch viel verziehen.“ Die Affären mit anderen Frauen habe sie nie vergessen können. "Er hat mir sehr viel Übles angetan. Das hat sehr wehgetan – in meiner Brust." Die Anklage lautet auf Totschlag. Die Staatsanwaltschaft geht allerdings davon aus, dass die 69-Jährige zur Tatzeit vermindert schuldfähig war. Laut Anklage hatte sie am nächsten Morgen noch immer über 2,2 Promille Alkohol im Blut. Mit einem Urteil ist voraussichtlich Mitte Juni zu rechnen. © dpa-infocom, dpa:260505-930-36386/1