Datum05.05.2026 11:41
Quellewww.zeit.de
TLDRDer Schweizer Geheimdienst gewährt überraschend Einsicht in die Akte über KZ-Arzt Josef Mengele. Historiker hatten jahrelang darum gekämpft. Die Akte könnte Aufschluss geben, ob Mengele 1961 aus der Schweiz entkam. Grund für die Öffnung ist ein Bundesratsbeschluss von 2001 zur liberaleren Akteneinsicht. Mengele war für tausende Morde und Experimente in Auschwitz verantwortlich und floh nach Südamerika, wo er unbehelligt starb.
InhaltLange war die Akte über den "Todesengel von Auschwitz" unter Verschluss. Jahrelang kämpften Historiker um Einsicht – jetzt geben die Behörden nach. Der Schweizer Geheimdienst hat überraschend Einblick in die Akte über den KZ-Arzt und Kriegsverbrecher Josef Mengele gewährt. Das teilte der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) mit. Das Dossier könnte Informationen enthalten, ob die Schweizer Behörden den international gesuchten Nazikriegsverbrecher möglicherweise im März 1961 aus dem Ort Kloten im Kanton Zürich entkommen ließen. Mehrere Historiker hatten in den vergangenen Jahren Einsicht in die Akte "Mengele Josef" im Schweizer Bundesarchiv beantragt. Der NDB wies sie unter Verweis auf den Quellenschutz stets ab. Grund für die Öffnung der Akte ist laut NDB ein Beschluss des Schweizer Bundesrats vom Dezember 2001. Dieser sehe vor, bestimmtes Archivgut "liberaler" einsehen zu lassen. Man sei dabei, die Zugangspraxis generell zu überprüfen. Mengele hatte als SS-Arzt im Konzentrationslager Auschwitz Tausende Menschen ermordet und grausame Versuche an Häftlingen durchgeführt. Rund 15 Jahre nach dem Krieg floh er nach Südamerika und starb dort 1979, ohne je zur Rechenschaft gezogen worden zu sein. Zuletzt hatte der Nachrichtendienst laut Schweizer Medienberichten argumentiert, für das Dossier gelte eine Schutzfrist von 80 Jahren. Weil darin Informationen ausländischer Geheimdienste eingeflossen seien, würde deren vorzeitige Freigabe die Vertrauenswürdigkeit der Schweiz untergraben. Zudem würden Mengele und seine Nachkommen "durch eine Einsichtnahme in ihrem privaten Interesse tangiert". Ein Historiker zog gegen diese Argumentation vor das Bundesverwaltungsgericht. Der Beschwerdeführer werde nun "unter noch zu definierenden Auflagen und Bedingungen Zugang" zu dem Dossier erhalten, hieß es nun. Auch über dieses Beschwerdeverfahren hinaus werde die Akte Mengele "künftig unter denselben Auflagen und Bedingungen zugänglich" sein.