Datum05.05.2026 11:47
Quellewww.zeit.de
TLDRDer Anteil möblierter Wohnungen in Hamburg ist zwischen 2014 und 2023 von 3,5% auf 17,9% gestiegen. Eine Studie der Stadtentwicklungsbehörde zeigt einen Bedarf an flexiblen Wohnformen, bemängelt aber auch ausufernde Mieten, die teilweise die Mietpreisbremse umgehen. Vermieter nutzen offenbar Lücken im Mietrecht aus, insbesondere bei der Zusammensetzung der Miete aus Grundmiete und unklar ausgewiesenen Möblierungszuschlägen. Das Bundeskabinett plant Nachbesserungen, um Zuschläge transparenter zu machen und eine Obergrenze einzuführen.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Wohnen“. Lesen Sie jetzt „Anteil möblierter Wohnungen in Hamburg deutlich gestiegen“. Der Anteil möblierter Mietwohnungen an den gesamten Inseraten in Hamburg hat deutlich zugenommen. Das ergab die Untersuchung "Flexibles Wohnen", die die Hamburger Stadtentwicklungsbehörde in Auftrag gegeben hat. Der Anteil der möblierten Wohnungen ist zwischen 2014 und 2023 von 3,5 auf 17,9 Prozent gestiegen. Nahezu jede fünfte öffentlich angebotene Wohnung war demnach möbliert. Aktuellere Zahlen lagen nicht vor. Stadtentwicklungssenatorin Karen Pein (SPD) sagte, die Studie zeige, dass es Bedarf an flexiblen Wohnformen gebe. Doch teils kämen sehr hohe Mieten an der Mietpreisbremse vorbei zustande. "Das bisherige Mietrecht hat hier offensichtlich Lücken, die von einigen Anbietern gerade im Hinblick auf junge Wohnungssuchende ausgenutzt werden können." Die Untersuchung hat das Beratungsunternehmen FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH erarbeitet. Das beauftragte Unternehmen hat den Angaben zufolge Angebote im Internet und in Printmedien ausgewertet. Vorab hatte das "Hamburger Abendblatt" über das Ergebnis berichtet. Wo die 2015 eingeführte Mietpreisbremse gilt, darf die Miete bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent erhöht werden. Die Mietpreisbremse gilt auch für möblierte Wohnungen. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die sich Vermieter berufen können. Die Miete für möblierte Wohnungen setzt sich aus einer Grundmiete und einem sogenannten Möblierungszuschlag zusammen, der für Mieter häufig schwer nachzuvollziehen ist. Das Bundeskabinett hat Ende April aus Mietersicht Nachbesserungen beschlossen. So müssen Vermieter künftig Zuschläge für Möbel gesondert aufführen. Auch soll eine Art Obergrenze gelten. © dpa-infocom, dpa:260505-930-35991/1