Akte Josef Mengele: Schweizer Geheimdienst öffnet Akte über KZ-Arzt Mengele überraschend

Datum05.05.2026 11:41

Quellewww.zeit.de

TLDRDer Schweizer Geheimdienst gewährt nach jahrelangen Bemühungen von Historikern Einblick in eine Akte über den KZ-Arzt Josef Mengele. Das Dokument könnte enthüllen, ob Schweizer Behörden Mengele 1961 entkommen ließen. Grund ist eine neue, liberalere Archivierungsrichtlinie. Historiker erhalten nun unter Auflagen Zugang, auch über diese Anfrage hinaus. Mengele, verantwortlich für tausendfache Morde und Experimente in Auschwitz, floh nach Südamerika und starb unbehelligt.

InhaltLange war die Akte über den "Todesengel von Auschwitz" unter Verschluss. Jahrelang kämpften Historiker um Einsicht - jetzt geben die Behörden nach. Der Schweizer Geheimdienst hat überraschend Einblick in die Akte über den KZ-Arzt und Kriegsverbrecher Josef Mengele gewährt. Das teilte der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) mit. Das Dossier könnte Informationen enthalten, ob die Schweizer Behörden den international gesuchten Nazi-Kriegsverbrecher möglicherweise im März 1961 aus dem Ort Kloten im Kanton Zürich entkommen ließen. Mehrere Historiker hatten in den vergangenen Jahren Einsicht in die Akte "Mengele Josef" im Schweizer Bundesarchiv beantragt. Der NDB wies sie unter Verweis auf den Quellenschutz stets ab. Grund für die Öffnung der Akte ist laut NDB ein Beschluss des Schweizer Bundesrates vom Dezember 2001. Dieser sehe vor bestimmtes Archivgut "liberaler" einsehen zu lassen. Man sei dabei, die Zugangspraxis generell zu überprüfen. Mengele hatte als SS-Arzt im Konzentrationslager Auschwitz Tausende Menschen ermordet und grausame Versuche an Häftlingen durchgeführt. Rund 15 Jahre nach dem Krieg floh er nach Südamerika und starb dort 1979, ohne je zur Rechenschaft gezogen worden zu sein. Zuletzt hatte der Nachrichtendienst laut Schweizer Medienberichten argumentiert, für das Dossier gelte eine Schutzfrist von 80 Jahren. Weil darin Informationen ausländischer Geheimdienste eingeflossen seien, würde deren vorzeitige Freigabe die Vertrauenswürdigkeit der Schweiz untergraben. Zudem würden Mengele und seine Nachkommen "durch eine Einsichtnahme in ihrem privaten Interesse tangiert". Ein Historiker zog gegen diese Argumentation vor das Bundesverwaltungsgericht. Der Beschwerdeführer werde nun "unter noch zu definierenden Auflagen und Bedingungen Zugang" zu dem Dossier erhalten, hieß es nun. Auch über dieses Beschwerdeverfahren hinaus werde die Akte Mengele "künftig unter denselben Auflagen und Bedingungen zugänglich" sein.