Vier Promille im Blut: Mann zum Tottrinken motiviert? Vier Jugendliche vor Gericht

Datum05.05.2026 09:44

Quellewww.zeit.de

TLDRVier Jugendliche stehen vor Gericht in Heidelberg, weil sie einen 27-Jährigen dazu gebracht haben sollen, eine potenziell tödliche Menge Alkohol zu trinken. Der Mann starb drei Tage später an den Folgen einer Alkoholvergiftung mit 4,03 Promille. Den Angeklagten, damals 15 und 16 Jahre alt, wird Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Das Verfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da die Angeklagten jugendlich sind. Ihnen droht eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Weitere Verhandlungstage sind angesetzt, ein Urteil wird für den 8. Juni erwartet.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Vier Promille im Blut“. Lesen Sie jetzt „Mann zum Tottrinken motiviert? Vier Jugendliche vor Gericht“. Nachdem sie einen 27-Jährigen dazu gebracht haben sollen, eine mutmaßlich tödliche Menge Alkohol zu trinken, hat ein Verfahren gegen vier Jugendliche vor dem Landgericht Heidelberg begonnen. Dies bestätigte eine Sprecherin des Gerichts. Der Mann starb laut Anklage im Oktober 2024 drei Tage nach dem Treffen mutmaßlich an den Folgen einer Alkoholvergiftung. Der Vorwurf lautet demnach Körperverletzung mit Todesfolge.  Die zum Tatzeitpunkt 15 und 16 Jahre alten Angeklagten und das Opfer kannten sich laut Gericht vor der Tat. Sie sollen sich in Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis) in der Wohnung eines der Angeklagten getroffen haben. Dort sollen sie an dem Abend den 27-Jährigen dazu veranlasst haben, erhebliche Mengen harten Alkohols zu trinken, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Angaben zu Art und Menge machte sie nicht. Harter Alkohol sind hochprozentige alkoholische Getränke wie etwa Wodka oder Whisky. Erst nachdem der Mann nach dem Alkoholkonsum mehrere Stunden ohne Bewusstsein gewesen war, soll einer der Jugendlichen den Notruf gewählt haben. Nach dem Eintreffen des Rettungswagens wurde der 27-Jährige in ein Krankenhaus gebracht, wo er drei Tage später starb. Seine Blutalkoholkonzentration lag laut Gericht bei 4,03 Promille. Laut ADAC besteht eine potenziell lebensbedrohliche Alkoholvergiftung bereits ab etwa drei Promille.  Das Verfahren findet laut Gericht wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Den heute 16- und 17-Jährigen droht demnach im Falle einer Verurteilung eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Für das Verfahren sind sechs weitere Verhandlungstage angesetzt. Die Kammer hat 14 Zeugen und zwei Sachverständige – einen psychiatrischen Sachverständigen und einen Rechtsmediziner – geladen. Ein Urteil könnte am 8. Juni fallen. © dpa-infocom, dpa:260505-930-34316/2