Datum05.05.2026 02:43
Quellewww.spiegel.de
TLDRDie EU hat ihre Beistandsklausel (Artikel 42.7) nach einem Angriff auf einen Mitgliedstaat getestet. Angesichts der Unsicherheit über die Nato-Hilfe unter Donald Trump, simulierten EU-Botschafter und Experten einen hybriden Angriff. Ziel ist die Stärkung der Klausel zur europäischen Eigenständigkeit, ergänzend zur Nato. Bisher wurde die Klausel nur nach den Pariser Anschlägen 2015 aktiviert.
InhaltWird ein EU-Staat attackiert, müssen ihm die anderen Mitgliedsländer helfen. Dieser Artikel aus dem gemeinsamen Vertrag gewinnt mit Blick auf Donald Trump und die Nato an Bedeutung. Nun wurde er auf die Probe gestellt. Artikel 5 im Nato-Vertrag dürfte allgemein geläufig sein. Doch auch die EU hat in ihren Statuten eine weit weniger bekannte Beistandsklausel für den Fall, das ein Mitgliedsstaat angegriffen wird. Und weil sich Europa nicht mehr auf die Hilfe der USA als Nato-Partner verlassen kann und will, wurde Artikel 42.7 nun auf die Probe gestellt. In Vorbereitung auf den möglichen Fall eines großangelegten hybriden Angriffs haben Vertreter der EU-Staaten die Aktivierung der Beistandsklausel aus dem Vertrag über die Europäische Union durchgespielt. Wie die Nachrichtenagentur dpa aus Diplomatenkreisen erfuhr, waren an der Krisenübung an diesem Montag die für Sicherheitspolitik zuständigen Botschafterinnen und Botschafter der EU-Mitgliedstaaten sowie Experten der europäischen Institutionen beteiligt. Die Ergebnisse sollen auch dazu dienen, einen Plan zur Stärkung der Beistandsklausel der EU vorzubereiten. Zum Verlauf der Übung gab es aus Geheimhaltungsgründen zunächst keine detaillierten Informationen. Bestätigt wurde lediglich, dass anhand eines fiktiven, aber realistischen Szenarios geprüft worden sei, ob die Krisenreaktion und die Koordination bei hybriden Angriffen funktionieren würden. Unter solchen Angriffen werden beispielsweise Cyberattacken auf Stromnetze, illegale Drohnenflüge und Sabotageakte verstanden. Die Planungen für eine Stärkung der EU-Beistandsklausel laufen in der EU bereits seit Längerem. Dafür geworben hatte auch Bundeskanzler Friedrich Merz bei der Münchner Sicherheitskonferenz im Februar. Hintergrund sind Bemühungen, sich unabhängiger von den USA zu machen und dabei vor allem auf Fälle vorzubereiten, in denen die Nato beispielsweise wegen eines Vetos der US-Regierung nicht tätig werden könnte. Das unberechenbare Verhalten von US-Präsident Donald Trump trägt zusätzlich dazu bei, dass in Europa auf mehr Unabhängigkeit gedrängt wird. Zuletzt hatte dieser angekündigt, Tausende US-Soldaten aus Deutschland abzuziehen (mehr dazu hier ). Zudem sind nach Angaben von Diplomaten auch Szenarien denkbar, in denen die EU zusätzlich und ergänzend zur Nato eingreifen könnte. Möglich wäre etwa, dass sie im Fall eines Angriffs zusätzlich mit handelspolitischen oder diplomatischen Maßnahmen Druck auf Gegner ausübt. Die Beistandsklausel der EU besagt, dass im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung schulden. Artikel 42.7 ist damit noch schärfer formuliert als Artikel 5 des Nato-Vertrags. Nach diesem liegt es im Ermessensspielraum der Bündnisstaaten, wie sie im Fall eines Angriffs den Alliierten zu Hilfe kommen. Die EU-Beistandsklausel wurde bislang erst einmal aktiviert – nach den Terroranschlägen von Paris im Jahr 2015. Deutschland beteiligte sich danach deutlich aktiver am Kampf gegen die Terrororganisation "Islamischer Staat" im Irak und in Syrien. So wurden unter anderem Tornado-Jets für Aufklärungsflüge bereitgestellt.