Datum04.05.2026 20:57
Quellewww.spiegel.de
TLDREin 52-Jähriger aus dem Odenwald wurde wegen 75 Fällen schweren Kindesmissbrauchs, einschließlich Vergewaltigung, zu zwölfeinhalb Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der Mann, der auch eigene Kinder hat, gestand alle Taten, darunter die des sexuellen Missbrauchs seines Stiefsohnes. Fotos und Videos belegen die angeklagten Fälle zwischen 2005 und 2024. Obwohl die Verteidigung eine eingeschränkte Schuldfähigkeit aufgrund von Pädophilie geltend machte, sah das Gericht dies anders. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
InhaltWegen schweren Kindesmissbrauchs in 75 Fällen muss ein 52-Jähriger aus dem Odenwald für zwölfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Anschließend soll er in Sicherungsverwahrung untergebracht werden. Ein 52-jähriger Mann aus dem Odenwald wurde vom Landgericht Darmstadt zu zwölfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe und anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Wie die Nachrichtenagentur dpa mitteilt, wurden vom Gericht zahlreiche Fälle schweren sexuellen Kindesmissbrauchs bis hin zu Vergewaltigung festgestellt. Der Mann, der selbst dreifacher Vater ist, hatte alle Vorwürfe "uneingeschränkt" gestanden. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft, die auf 13,5 Jahre Haft plädiert hatte, hatte 75 Fälle zwischen den Jahren 2005 und 2024 angeklagt. Zu allen Anklagepunkten gab es Fotos und Videos, vom Angeklagten selbst angefertigt. Unter den elf Geschädigten – zu den Tatzeitpunkten vorpubertäre Jungen – war auch sein damals acht Jahre alter Stiefsohn. Mit dem Urteil war das Gericht weitgehend der Staatsanwaltschaft gefolgt. Die Verteidigung hatte kein Strafmaß genannt, aber eine eingeschränkte Schuldfähigkeit des Angeklagten wegen seiner Pädophilie geltend gemacht. Die Kammer sah das anders. Bei den Fotos und Videos sei praktizierte Steuerung zu erkennen, so der Vorsitzende Richter Daniel Schledt. Zudem habe der Mann stets sozial adäquat agiert. Der Facharbeiter war unter anderem Elternbeirat. Eltern seiner Opfer hatten ihn als sympathisch geschildert. "Sie haben schwere Schuld auf sich geladen", sagte der Vorsitzende Richter Schledt in der Urteilsbegründung zu dem Angeklagten.