Datum04.05.2026 16:36
Quellewww.spiegel.de
TLDREin achtjähriges Mädchen wurde über sieben Jahre lang von seiner Mutter in einem Haus im Sauerland eingesperrt und isoliert. Das Landgericht Siegen verurteilte die Mutter wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und Freiheitsberaubung zu fünf Jahren Haft. Die Großmutter erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe als Mittäterin, der Großvater 15 Monate auf Bewährung als Gehilfe. Das Kind litt unter erheblichen psychischen und physischen Störungen.
InhaltVon der Außenwelt isoliert, keine Freunde, keine Kita: Mehr als sieben Jahre lang wurde ein Mädchen in einem Haus im Sauerland festgehalten. Das Gericht hat in dem Fall nun ein Urteil gesprochen, auch gegen die Großeltern. Im September 2022 befreite die Polizei ein damals achtjähriges Mädchen aus einem Einfamilienhaus im südwestfälischen Kreis Olpe. Ein anonymer Hinweis hatte die Behörden auf die Spur des Kindes geführt. Der schwere Verdacht: Die eigene Mutter soll es mehr als sieben Jahre lang eingesperrt und isoliert haben. Die Achtjährige befand sich in einem psychisch und physisch extrem schlechten Zustand. Nun hat das Landgericht Siegen in dem Fall sein Urteil verkündet: Die Mutter des Kindes ist zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Siegen sah es als erwiesen, dass sie ihre Tochter schon seit dem frühen Kleinkindalter im Haus der Großeltern versteckte und vollständig von der Außenwelt isolierte. Das Kind war im September 2022 als damals Achtjährige befreit worden. Bei dem Kind wurden damals massive psychische, körperliche und sozial-emotionale Störungen festgestellt. Das Gericht verurteilte die Mutter unter anderem wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen, Freiheitsberaubung und Verletzung von Erziehungspflichten. Die 80 Jahre alte Großmutter wurde als Mittäterin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das kam überraschend, denn sie war ursprünglich lediglich wegen Beihilfe angeklagt worden. Der Großvater erhielt eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten als "Gehilfe". Nach der kurzen Urteilsverkündung schloss die Vorsitzende Richterin die Öffentlichkeit aus. Eine Gerichtssprecherin sagte auf Anfrage, das Urteil sei nicht rechtskräftig, grundsätzlich eine Revision beim Bundesgerichtshof möglich. Laut Anklageverlesung vom Februar hatte die Mutter ihre Tochter seit dem 15. Juli 2015 in dem Einfamilienhaus im Kreis Olpe eingesperrt, um sie ganz für sich allein zu haben. Sie habe dem Vater jeden Kontakt zu dem Mädchen verweigert und dafür vorgegeben, mit der Kleinen in Italien zu leben. In der ganzen Zeit habe ihre Tochter nie draußen gespielt, kein einziges anderes Kind kennengelernt, weder Kita noch Schule besucht.