Datum04.05.2026 13:52
Quellewww.zeit.de
TLDRDer Gemeinderat von Karlstein am Main muss neu gewählt werden, da die Aufstellungsversammlung der "Freien Wählergemeinschaft Karlstein" nicht geheim stattfand und somit gegen einen Wahlgrundsatz verstoßen wurde. Das Landratsamt hat die beanstandete Wahl vom 8. März aufgehoben. Eine Nachwahl, voraussichtlich im Herbst, wird angesetzt. Die betroffene Wählergruppe ist von der erneuten Wahl ausgeschlossen. Bis zur neuen Wahl hat der Bürgermeister erweiterte Kompetenzen.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Kommunalwahlen“. Lesen Sie jetzt „Nicht geheim - Gemeinderat muss noch einmal gewählt werden“. Weil gegen den Wahlgrundsatz einer geheimen Wahl verstoßen wurde, müssen die Bürgerinnen und Bürger in Karlstein am Main (Landkreis Aschaffenburg) erneut ihren Gemeinderat wählen. Das Landratsamt Aschaffenburg hatte bei einer Nachprüfung der Wahlunterlagen und Protokolle festgestellt, dass die Kandidaten der Wählergruppe "Freie Wählergemeinschaft Karlstein e.V." (FWK) bei ihrer Aufstellungsversammlung nicht geheim gewählt worden waren, sondern offen per Handzeichen. Nach Angaben der Behörde verstößt dies allerdings gegen den Wahlgrundsatz der geheimen Wahl. Der Gesetzgeber sehe daher eine Nachwahl vor. Das Landratsamt sei gesetzlich verpflichtet, das Wahlergebnis vom 8. März aufzuheben. Am Montag seien nun die designierten Fraktionsvorsitzenden informiert worden, hieß es. Zudem sei die Gemeindeverwaltung um eine Stellungnahme gebeten. Sobald ein Bescheid zur offiziellen Aufhebung der Wahl erlassen sei und Bestand habe, gelte der Gemeinderat offiziell als aufgelöst und das Landratsamt könne einen neuen Wahltermin bestimmen. Das dürfte dann frühestens im Herbst sein, voraussichtlich zwischen Ende September und Anfang Oktober. Bei dieser Nachwahl dürfen dann die Parteien und Wählergruppen antreten, die bereits zur ursprünglichen Wahl ihre Wahlvorschläge korrekt eingereicht hätten. Die betreffende Wählergruppe mit dem fehlerhaften Wahlvorschlag werde jedoch nicht mehr zur Wahl stehen. Bis der Bescheid zur Aufhebung der Wahl rechtskräftig ist, kann der im März gewählte Gemeinderat nach Angaben des Landratsamtes aber Beschlüsse fassen, die auch nach seiner Auflösung Bestand haben werden. In den Monaten von der Bestandskraft des Aufhebungsbescheids bis zur Nachwahl des Gemeinderats werde die Gemeinde allerdings dann keinen Gemeinderat haben. Deshalb werde der Bürgermeister in dieser Zeit umfänglichere Kompetenzen haben und die Geschäfte der Gemeinde selbstständig führen. Laut dem amtlichen Endergebnis der Gemeinderatswahl war die FWK bei der Kommunalwahl auf 2 der 20 Sitze in Karlstein gekommen. Knapp 6.300 Bürgerinnen und Bürger waren stimmberechtigt. © dpa-infocom, dpa:260504-930-31600/1