Krankenkassenreform: Söder und Miersch verlangen Nachbesserungen an Warkens Sparpaket

Datum04.05.2026 03:27

Quellewww.zeit.de

TLDRCSU und SPD fordern Nachbesserungen am Sparpaket der gesetzlichen Krankenkassen. SPD-Fraktionschef Miersch möchte über die beitragsfreie Mitversicherung diskutieren, während CSU-Chef Söder die Finanzierung für Bürgergeldempfänger kritisiert. Trotz unterschiedlicher Ansichten im parlamentarischen Prozess wird erwartet, dass die Reform umgesetzt wird, um Beitragsanhebungen zu vermeiden.

InhaltCSU und SPD fordern Änderungen am Gesundheitssparpaket. Miersch will über die beitragsfreie Mitversicherung diskutieren, Söder über die Beiträge für Bürgergeldempfänger. CSU-Chef Markus Söder und SPD-Fraktionschef Matthias Miersch haben Diskussionsbedarf bei der Finanzreform der gesetzlichen Krankenkassen angemeldet. Das nach dem Kabinettsbeschluss folgende parlamentarische Verfahren sein "kein Abnickerverfahren", sagte Miersch in der ZDF-Sendung Berlin direkt. Söder sah unter anderem Nachbesserungsbedarf bei der Finanzierung der Kassenbeiträge von Bürgergeldempfängern. Miersch erläuterte: "Die beitragsfreie Mitversicherung ist ein Punkt, über den wir auf alle Fälle sprechen wollen." Die Fraktionen beschäftigten sich nun damit, was das Kabinett in der vergangenen Woche entschieden habe. "Und da gehören die unterschiedlichsten Dinge auf den Tisch", sagte Miersch. Das sei normal und gehöre zur Politik dazu. Söder verlangte Nachbesserungen beim Thema Krankenhäuser. "Auch beim Thema, inwieweit Bürgergeldempfänger von den Krankenkassen-Beitragszahlern in dem Umfang weiter so finanziert werden sollen." Es gebe "eine Reihe von Punkten". "Aber ich glaube, alle sind sich einig, dass am Ende diese Reform kommen wird und kommen muss." Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Kassen mit dem sogenannten Beitragssatzstabilisierungsgesetz im nächsten Jahr um 16,3 Milliarden Euro entlasten. Das ist mehr als die erwartete Lücke von 15,3 Milliarden Euro und soll verhindern, dass die Zusatzbeiträge erneut angehoben werden.  Dabei soll die kostenlose Mitversicherung beschränkt werden. Bleiben soll sie für Kinder, Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag und von Kindern mit Behinderungen sowie Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und im Regel-Rentenalter. Für andere noch kostenlos mitversicherte Partner sollen Kassenmitglieder ab 2028 einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen. Für die Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehern, die generell gesetzlich versichert sind, soll es mehr Steuergeld geben: zunächst 250 Millionen Euro für 2027. Hintergrund ist, dass die vom Bund gezahlte Pauschale die Kosten nicht deckt. Laut der Expertenkommission resultieren daraus aber Kassenausgaben von zwölf Milliarden Euro im Jahr. Zugleich sieht der Gesetzentwurf auch vor, dass der reguläre Bundeszuschuss an die Kassen von jährlich 14,5 Milliarden Euro ab 2027 auf jährlich 12,5 Milliarden Euro gekürzt werden soll.  Aus Sicht des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entsteht dadurch eine Schieflage. Das Sparpaket war auch wegen Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken und Pharmabranche auf breite Kritik gestoßen. Die Initiative für ein Bundesgesetz kann von der Bundesregierung, dem Bundesrat oder von der Mitte des Bundestags ausgehen. In letzterem Fall müssen mindestens fünf Prozent der Abgeordneten den Vorschlag unterstützen. In der Praxis werden die meisten Gesetze aber von der Bundesregierung eingebracht. Dafür wird im zuständigen Ministerium auf Referatsebene zunächst ein Entwurf erarbeitet – der sogenannte Referentenentwurf. Billigt das Bundeskabinett diesen Entwurf, wird er dem Bundesrat zugeleitet, der ihn – einschließlich einer Stellungnahme – an den Bundestag gibt.   Im Bundestag wird zunächst allgemein über den Entwurf diskutiert (erste Lesung). Anschließend wird er an den zuständigen Bundestagsausschuss überwiesen und nach dortiger Beratung erneut im Plenum diskutiert (zweite Lesung). Erst in dritter Lesung wird schließlich in der Schlussabstimmung über das Gesetz entschieden. In der Regel werden von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwürfe mit Regierungsmehrheit angenommen. Ist das Gesetz beschlossen, wird es zur Prüfung erneut an den Bundesrat geleitet.   Alle Gesetze, die der Zustimmung des Bundesrats bedürfen, sind im Grundgesetz aufgelistet. Hierunter fallen beispielsweise Gesetze zum Asylrecht, zur Terrorismusabwehr sowie Grundgesetzänderungen – also Gesetze, die "in besonderer Weise die Interessen der Länder berühren". Sind sich Bundestag und Bundesrat über ein solches Gesetz nicht einig, kann der Vermittlungsausschuss angerufen werden. Dieser besteht aus jeweils 16 Vertretern von Bundestag und Bundesrat und hat die Aufgabe, einen Kompromiss auszuarbeiten. Kann kein Kompromiss gefunden werden und verweigert der Bundesrat seine Zustimmung, ist das Gesetz gescheitert. Bei allen nicht explizit im Grundgesetz als Zustimmungsgesetze gelisteten Gesetzen handelt es sich um Einspruchsgesetze – der Einfluss des Bundesrats ist hier deutlich geringer. Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses ist zwar möglich, sollte sich der Bundesrat aber zu einem Einspruch entscheiden, kann dieser vom Bundestag überstimmt werden. Wenn das Gesetz Bundestag und Bundesrat erfolgreich durchlaufen hat, wird es vom Bundeskanzler sowie der zuständigen Ministerin gegengezeichnet. Abschließend unterzeichnet der Bundespräsident das Gesetz, es wird im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt schließlich in Kraft.