Mexiko: Gouverneur von Sinaloa tritt nach Drogenvorwürfen zurück

Datum02.05.2026 21:24

Quellewww.zeit.de

TLDRGouverneur Rubén Rocha Moya von Sinaloa tritt nach US-Drogenvorwürfen vorübergehend zurück. Die USA beschuldigen ihn, das Sinaloa-Kartell geschützt und von Schmiergeldern profitiert zu haben. Rocha weist die Anschuldigungen als falsch zurück und sieht darin einen Angriff auf seine politische Bewegung. Seine Immunität ist aufgehoben, was Ermittlungen und mögliche Auslieferung ermöglicht. Auch der Bürgermeister der Hauptstadt Culiacán tritt zurück.

InhaltDie US-Regierung wirft Rubén Rocha Moya Drogenschmuggel vor. Infolge der Anschuldigungen lässt der Gouverneur eines mexikanischen Bundesstaats sein Amt vorerst ruhen. Der Gouverneur des nordmexikanischen Bundesstaats Sinaloa, Rubén Rocha Moya, hat nach Drogenvorwürfen aus den USA seinen temporären Rücktritt angekündigt. In einem am Freitag auf Youtube veröffentlichen Video teilte Rocha Moya mit, er habe beim Parlament von Sinaloa "eine vorübergehende Beurlaubung vom Amt des Gouverneurs" beantragt. Die Anschuldigungen der US-Regierung gegen ihn wies er als "falsch und böswillig" zurück. Die Trump-Administration hatte behauptet, er habe das einflussreiche Sinaloa-Drogenkartell geschützt und diesem im Gegenzug für mehrere Millionen Dollar an Schmiergeld geholfen, Drogen in die USA zu schmuggeln. "Mein Gewissen ist rein", sagte Rocha. Er bezeichnete die Anklage gegen ihn und andere Mitglieder der Regierungspartei Morena als Angriff auf die linksgerichtete politische Bewegung. Derweil ermittelt die Regierung der mexikanischen Präsidentin Claudia Sheinbaum, ob Rocha verhaftet und an die USA ausgeliefert werden sollte. Rocha Moya genießt nun keine Immunität mehr, sodass prinzipiell gegen ihn ermittelt werden kann. Neben Rocha hatten die USA noch neun weitere Personen wegen Drogenschmuggels angeklagt. Der Bürgermeister von Sinaloas Hauptstadt Culiacán, Juan de Dios Gámez, der auch zu den vom US-Justizministerium angeklagten Personen zählt, kündigte ebenfalls seinen Rücktritt an. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.