Datum19.11.2025 13:28
Quellewww.zeit.de
TLDRDas Verwaltungsgericht Berlin hat die Installation von Geldspielautomaten in einem Neuköllner Bowling-Center untersagt. Die Entscheidung basiert auf der Spielverordnung, da der Schwerpunkt der Einrichtung auf Freizeitangeboten liegt und die Halle als Sportstätte gilt, die für Kinder und Jugendliche zugänglich ist. Die Gaststätte sei nur ein kleiner Teil des Geschäftsmodells, wodurch Spielautomaten hier nicht zulässig sind. Frühere Genehmigungen spielen in diesem Fall keine Rolle, da jede Aufstellung individuell geprüft wird.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Gerichtsurteil“. Lesen Sie jetzt „Spielautomaten-Installation in Freizeitzentrum gekippt“. Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Betrieb von Geldspielautomaten in einem Neuköllner Bowling-Center untersagt. Das teilte die vierte Kammer des Gerichts am Mittwoch mit. Zuvor hatten die Betreiber gegen eine Entscheidung des Bezirksamts geklagt, das die Aufstellung der Geräte abgelehnt hatte. Der stellvertretende Pressesprecher des Verwaltungsgerichts, Jaron Aßmann, begründet die Entscheidung mit der Spielverordnung. Der Schwerpunkt der Einrichtung liege klar auf dem Freizeitangebot – insbesondere der Bowlingbahn. Die Gaststätte vor Ort sei nur ein kleiner Teil des Geschäftsmodells, weshalb Geldspielautomaten dort nicht zulässig seien. Zudem stuft das Gericht die Halle als Sportstätte ein, die frei für Kinder und Jugendliche zugänglich ist. Auch zu ihrem Schutz werde der Gaststättenbereich der Einrichtung als ungeeigneter Standort gesehen. Dass ein früherer Betreiber rund 20 Jahre lang Automaten aufstellen durfte, spiele laut Aßmann keine Rolle. Genehmigungen für Geldspielgeräte würden jeweils individuell und abhängig vom Konzept des Betreibers geprüft. © dpa-infocom, dpa:251119-930-313007/1