Datum15.10.2025 12:39
Quellewww.zeit.de
TLDRDie geplante Einführung von kommunalen Steuern in Bayern, insbesondere die Betten- und Verpackungssteuer, bleibt umstritten. CSU, Freie Wähler und AfD stimmten im Landtag für ein landesweites Verbot, während Kritiker wie der Gemeindetag die Einschränkung der kommunalen Selbstbestimmung anprangern. Städte wie München klagen gegen das Verbot, da es Einnahmeverluste in Millionenhöhe verursacht. Die Staatsregierung verteidigt das Verbot, um die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus in Bayern zu sichern.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Landtag“. Lesen Sie jetzt „Betten- und Verpackungssteuer bleiben Bayerns Streitthema“. Knapp fünf Monate vor der Kommunalwahl in Bayern bleibt die Einführung von kommunalen Steuern ein ungelöstes Streitthema im Freistaat. Trotz massiver Kritik vom Gemeindetag sowie SPD und Grünen stimmten CSU, Freie Wähler und AfD im Innenausschuss des Landtags für ein landesweites Verbot der Kommunalabgabe. Sie begründeten dies mit vermeintlicher Bürokratie, finanzieller Mehrbelastung für Bürger und Unternehmen, einer fehlenden Lenkungswirkung und der Sorge vor einem Flickenteppich an kommunalen Regelungen. Dagegen kritisierte der Gemeindetag die erneute Einmischung des Freistaates in die kommunale Selbstbestimmung: "Angesichts der extrem angespannten Haushaltslage in vielen Städten, Märkten und Gemeinden halten wir eine Schwächung der kommunalen Finanzhoheit durch eine Erweiterung des Verbotskatalogs zur Erhebung örtlicher Verbrauchssteuern für das falsche politische Signal." Georg Große Verspohl vom Gemeindetag bemühte sich in der Sitzung, die kategorische Ablehnung gegen neue Abgaben aufzuweichen. Das Argument der Kritiker, mit einer Verpackungssteuer greife eine Kommune unzulässig in den Markt ein, ließ er nicht gelten: "Das machen wir bei der Hundesteuer auch. Wenn der Rottweiler 800 Euro Hundesteuer kostet und der Dackel 35, dann ist der Rottweiler-Züchter auch benachteiligt." Ungeachtet aller Kritik verteidigten CSU, Freie Wähler und AfD auch die bereits vor Jahren von der Staatsregierung den Kommunen pauschal verbotene Bettensteuer. Sie lehnten einen Antrag der Grünen ab, welcher darauf abzielte, die hohen Hürden für die Einführung örtlicher Verbrauch- und Aufwandsteuern abzuschaffen. Dadurch hätten Gemeinden auch ohne Genehmigung des Innenministeriums bisher nicht erhobene kommunale Steuer einführen können. Die Übernachtungssteuer ist seit Jahren auch ein Fall für den Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Die Landeshauptstadt München hatte 2023 mit Bamberg und Günzburg Klage gegen das Verbot eingereicht. Die Städte sehen darin einen schwerwiegenden Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und beklagen Einnahmeverluste in Millionenhöhe. Dagegen begründete die Staatsregierung das Verbot mit dem Ziel, Nachteile für den Tourismusstandort Bayern verhindern zu wollen. © dpa-infocom, dpa:251015-930-164956/1