Gesundheitsreform: Klinik-Abrechnungen: Kontrollen werden verschärft

Datum02.05.2026 05:30

Quellewww.zeit.de

TLDRDas Gesundheits-Sparpaket verschärft die Kontrollen von Klinik-Abrechnungen. Der Medizinische Dienst prüft künftig alle relevanten Abrechnungsaspekte eines Krankenhausfalls automatisiert. Dies soll Fehler schneller erkennen, die Beitragsgelder der Versicherten schützen und zu erheblichen Kosteneinsparungen führen. Zudem wird die Prüfquote an die Abrechnungsqualität der Kliniken gekoppelt.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Gesundheitsreform“. Lesen Sie jetzt „Klinik-Abrechnungen: Kontrollen werden verschärft“. Der Medizinische Dienst (MD) soll den Krankenhäusern bei der Abrechnung von Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen künftig genauer auf die Finger schauen. Das sieht das vom Bundeskabinett am vergangenen Mittwoch verabschiedete Gesundheits-Sparpaket vor.  Im GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz enthalten ist auch eine ursprünglich vom Medizinischen Dienst Nord vorgeschlagene Regelung, mit der der Prüfauftrag automatisch auf alle abrechnungsrelevanten Aspekte eines Krankenhausfalls ausgeweitet wird, wie der MD Nord mitteilte. Bislang beschränkten sich die Prüfungen nur auf die von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) beanstandeten Arbrechnungsposten. Wurden dabei weitere Unstimmigkeiten entdeckt, musste in den meisten Fällen erst eine Erweiterung des Prüfauftrags beantragt werden, was oft an bürokratischen Hemmnissen scheiterte.  Durch die Neuregelung geht die GKV-Finanzkommission von einer Kostenersparnis in Höhe von 460 Millionen Euro allein für das kommende Jahr aus. Darüber hinaus soll auch die Prüfquote steigen. Nach Angaben des MD Nord wurden im vergangenen Jahr rund 46 Prozent der von ihm in Hamburg und Schleswig-Holstein überprüften knapp 73.000 Krankenhausrechnungen zu hoch abgerechnet. Der Schaden wird auf einen mittleren zweistelligen Millionenbereich geschätzt. Mit der automatischen Ausweitung des Prüfauftrags könnten künftig auch bisher unentdeckte Auffälligkeiten berücksichtigt werden, sagte der Vorstandsvorsitzende des MD Nord, Helge Neuwerk, der Deutschen Presse-Agentur.  "Wenn Prüfungen auch wirklich alle relevanten Aspekte eines Falls einbeziehen dürfen, können Fehler schneller erkannt und korrigiert werden." Das schütze die Beitragsgelder der Versicherten, stärke die Fairness im Wettbewerb zwischen den Kliniken und erhöhe das Vertrauen in das Gesundheitssystem insgesamt. "Damit macht sich der Gesetzgeber daran, eine historisch gewachsene Fehlentwicklung zu korrigieren", sagte der stellvertretende Vorsitzende und Leitende Arzt des MD Nord, Andreas Krokotsch, der dpa. "Es ist den Versicherten nicht zu vermitteln, warum nur ein Teil der falschen Abrechnungen korrigiert werden kann und sie mit ihren Beiträgen für den anderen Teil aufkommen müssen." Künftig würden die Prüfungen ganzheitlich erfolgen und sich auf alle relevanten Faktoren erstrecken - neben den Diagnosen etwa auf Operationen und Eingriffe, Verweildauern oder die Notwendigkeit einer stationären Krankenhausbehandlung.  Zudem sieht das neue Gesetz auch eine Erhöhung der Prüfquote vor. Seit 2020 ist gesetzlich geregelt, dass Krankenkassen je nach Abrechnungsqualität eines Krankenhauses nur 5 bis 15 Prozent der Fälle vom Medizinischen Dienst überprüfen lassen dürfen.  Sind bei einem Krankenhaus künftig weniger als 60 Prozent der überprüften Abrechnungen korrekt, steigt die Prüfquote laut Beitragsstabilisierungsgesetz auf 25 Prozent. Zwischen 60 und 80 Prozent korrekter Abrechnungen liegt sie bei 15 Prozent, sind mehr als 80 Prozent der Abrechnungen fehlerfrei, wird die Prüfquote auf fünf Prozent reduziert.  Inklusive der 460 Millionen Euro Kostenersparnis, die sich die Krankenkassen aus der Erweiterung des Prüfauftrags erhoffen, sollen so bundesweit rund 1,6 Milliarden Euro eingespart werden, wie es hieß. © dpa-infocom, dpa:260502-930-22753/1