Verkehr: Mehr Tote und Verletzte bei Unfällen mit E-Scootern

Datum02.05.2026 04:55

Quellewww.zeit.de

TLDRIn Sachsen kamen 2023 drei Menschen bei E-Scooter-Unfällen ums Leben, im Vorjahr gab es keine Toten. Die Zahl der Verletzten stieg auf 201. Seit 2019 sind E-Scooter ohne Führerschein ab 14 Jahren (eigene Roller) erlaubt. Ab nächstem Jahr müssen E-Scooter Blinker haben, und Kommunen erhalten mehr Einfluss auf deren Abstellung, um wildes Parken zu verhindern. Der ADAC empfiehlt dringend das Tragen eines Helms.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Verkehr“. Lesen Sie jetzt „Mehr Tote und Verletzte bei Unfällen mit E-Scootern“. Bei Unfällen mit E-Scootern sind im vergangenen Jahr in Sachsen drei Menschen ums Leben gekommen. Im Jahr zuvor habe es keine Todesopfer gegeben, teilte das Innenministerium in Dresden mit. Bei der Zahl der Verletzten verzeichnete die Polizei landesweit ebenfalls einen Anstieg. Demnach verunglückten im Vorjahr 201 Menschen bei Fahrten auf den motorisierten Rollern. 2024 waren es 183. 29 Fahrer und Fahrerinnen verletzten sich im vergangenen Jahr laut Ministerium schwer, 169 leicht. Seit 2019 sind E-Scooter erlaubt. Zum Fahren sind weder Führerschein noch Mofa-Prüfbescheinigung nötig. Ab 14 Jahren darf man mit dem eigenen Roller unterwegs sein, Leihgeräte gibt es erst ab 18. Eine Helmpflicht besteht nicht, doch der ADAC empfiehlt dringend, einen Helm zu tragen. Im nächsten Jahr treten neue Regeln in Kraft. So sollen neue E-Scooter mit Blinkern ausgerüstet sein müssen. Außerdem sollen Kommunen mehr Spielräume für das Abstellen von E-Scootern bekommen - um einem "Wildwuchs" entgegenzuwirken. Für Unmut sorgen sie vor allem in Städten, wenn sie zum Beispiel auf Gehwegen abgestellt werden. © dpa-infocom, dpa:260502-930-22690/1