Datum02.05.2026 04:00
Quellewww.zeit.de
TLDRSchatzsucher bedrohen mit ihren oft illegalen Grabungen das archäologische Erbe. Selbst harmlose Hobbyisten können durch unsachgemäße Bergung und fehlenden wissenschaftlichen Kontext irreparable Schäden an Denkmälern und Fundstellen verursachen. Die Dunkelziffer illegaler Sondengänge ist hoch, was zu einem erheblichen Verlust für die historische Forschung führt. Die Polizei rät zur Information über gesetzliche Bestimmungen und zur Einholung von Genehmigungen.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Schatzsuche“. Lesen Sie jetzt „Warum können Sonden gefährlich für historisches Erbe sein?“. Einige von ihnen sind Schatzsucher und Glücksjäger. Was vielleicht als harmloses Hobby gedacht ist, kann kulturhistorisches Erbe auch unwiederbringlich zerstören. Sondengänger graben Löcher, um mögliche Schätze zu bergen. In Einzelfällen werden dabei auch Denkmäler in Mitleidenschaft gezogen oder gar zerstört. "Illegale Nachforschungen geschehen deutschlandweit mit Sicherheit täglich, doch nur die wenigsten dieser illegalen Nachforschungen werden bemerkt und den zuständigen Behörden gemeldet", sagte Lars Görze vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Das Dunkelfeld sei auch nach jahrzehntelanger polizeilicher Erfahrung erheblich. Nur noch verhältnismäßig wenige illegale Sondengänge seien heute mit umfangreichen zerstörerischen Eingriffen in die Denkmalsubstanz verbunden. Ein ebenso großer Schaden und Informationsverlust für die Bodendenkmalpflege und die archäologische Forschung entstehe infolge der sehr häufigen Form des illegalen und nicht genehmigten Sondengehens, sagte Görze. Nicht nur sei jeder nicht gemeldete Fund dabei ein Verlust für die Kenntnis der hessischen Geschichte. Die unsachgemäße Entnahme der Funde könne diese zudem beschädigen und beraubt sie ihres wissenschaftlichen Kontextes, welcher für die Forschung entscheidend sei. Das Landeskriminalamt registrierte nach eigenen Angaben in den vergangenen Jahren ein Dutzend Verstöße gegen das Kulturgüterschutzgesetz, also einer Regelung zum Schutz nationaler Kulturgüter. "Eine Auswertung weiterer infrage kommender Straftaten, wie zum Beispiel Sachbeschädigung oder Diebstahl, ist aufgrund fehlender Auswerteparameter nicht möglich", hieß es bei den Ermittlern. Auch könne keine belastbare Aussage zur Dunkelziffer illegaler Grabungen getroffen werden. "Illegale Grabungen führen in der Regel zu erheblichen Beeinträchtigungen und Beschädigungen archäologischer Fundstellen." Ja. Polizei und Denkmalpflege erwähnten erst kürzlich einen Fall in Osthessen. "Nicht abschätzbaren Schaden und die unwiederbringliche Zerstörung eines Kulturdenkmals verursachten unbekannte Täter bereits im Herbst des vergangenen Jahres an einer archäologisch bedeutsamen Stätte am Dreienberg in der Gemeinde Friedewald", hieß es in einer Mitteilung. Nach derzeitigen Erkenntnissen seien Täter mit einer Metallsonde auf der Suche nach historischen Hinterlassenschaften in einer mittelalterlichen Ruine gewesen. An einer Stelle unterhalb des Mauerwerks hätten sie wohl einen Fund vermutet und machten sich mit schwerem Werkzeug und ohne Rücksicht auf die Substanz des Kulturdenkmals auf die Suche. Sie hätten einen unwiederbringlich zerstörten Teil des Denkmals zurückgelassen. Ende 2015 plünderten in Nordhessen nahe dem Städtchen Immenhausen Raubgräber Spuren einer Töpferei aus dem 13. und 14. Jahrhundert. Sie hinterließen nur ein tiefes Loch. "Diese reichen von durchlöcherten Feldern und Waldflächen auf der Suche nach Metallfunden über Eingrabungen in mittelalterliche Töpferbetriebe bis hin zu ausgeplünderten Körpergräberfeldern aus dem Mittelalter oder angetrichterten vorgeschichtlichen Grabhügeln", sagte Görze über die Schäden. "Wer dem Hobby des "Sondelns" nachgehen wolle, sollte sich im Vorfeld umfassend über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen informieren und entsprechende Genehmigungen einholen", erklärte die Polizei. Geregelt sind diese im Hessischen Denkmalschutzgesetz. Dort heißt es: "Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Bodendenkmäler zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der Denkmalfachbehörde." Und: Funde sind meldepflichtig. In Einzelfällen durchaus. Auch Granaten, Bomben oder andere Munitionsteile können mit einem Metalldetektor aufgespürt werden. "Unser Appell lautet generell und allgemein: Wer im Hinblick auf Sprengstoffe verdächtiges Material findet, sollte sich umgehend an die Polizei wenden", teilte das für den Kampfmittelräumdienst in Hessen zuständige Regierungspräsidium in Darmstadt mit. © dpa-infocom, dpa:260502-930-22616/1