Datum30.04.2026 13:01
Quellewww.zeit.de
TLDRDie Zahl der unbearbeiteten Hinweise auf Kinderpornografie steigt bundesweit auf über 10.700 im ersten Quartal 2026. Grund ist das Fehlen einer IP-Adressenspeicherpflicht bei Internetanbietern. Hessens Justizminister fordert eine solche Pflicht im Bundestag, um Ermittlungen zu ermöglichen. Kritiker befürchten eine Massenüberwachung, während Befürworter auf den Kinderschutz verweisen. Ein Gesetzentwurf soll die Speicherung auf drei Monate begrenzen und nur bei richterlicher Anordnung zugänglich machen.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Kriminalität“. Lesen Sie jetzt „Immer mehr unbearbeitete Hinweise auf Kinderpornografie“. Die Zahl der wegen rechtlicher Beschränkungen unbearbeiteten Hinweise auf Kinder- und Jugendpornografie steigt weiter an. Alleine im ersten Quartal 2026 waren es bundesweit mehr als 10.700 Hinweise, deren Verfolgung mangels Identifizierung der Tatverdächtigen aufgrund fehlender IP-Adressen eingestellt wurde. Das teilte der Sprecher des hessischen Justizministers Christian Heinz (CDU) in Wiesbaden der Deutschen Presse-Agentur mit. Der Ressortchef sprach von einem "tragischen Rekordwert". Über das Thema debattierte auch der hessische Landtag. Hinweise auf Kinderpornografie werden deutschlandweit von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main bearbeitet - zusammen mit dem Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden. Im Gesamtjahr 2025 konnte mehr als 17.000 Hinweisen nicht nachgegangen werden - nach gut 15.000 im Jahr 2024. Hintergrund ist, dass es für Internetanbieter noch keine Speicherpflicht für IP-Adressen gibt. Mit ihnen ließen sich digitale Geräte identifizieren - ähnlich wie Autos über ihre Nummernschilder. Hessens Justizminister Heinz betonte mit Blick auf den Bundestag: "Die IP-Adressdatenspeicherung muss jetzt endlich kommen." Ein aktueller Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums auf hessische Initiative soll Internetanbieter verpflichten, die Daten drei Monate lang aufzubewahren, damit Ermittler damit eine Straftat aufklären können - auch die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen im Netz. Das Thema ist umstritten, Kritiker befürchten unter anderem eine schleichende Massenüberwachung. Im Wiesbadener Landtag sagte der FDP-Abgeordnete Moritz Promny, es seien zwar alle gegen diese Verbrechen. Aber eine anlasslose IP-Adressenspeicherung wäre ein Generalverdacht und ein Eingriff in die Freiheitsrechte aller Bürger. Er bezweifelte, dass sie rechtssicher wäre. Ein Scheitern vor Gericht würde aber den Täterschutz fördern. Nötig wäre ein "europäisches Meldesystem" bei den Hinweisen auf mutmaßliche Kinderpornografie. Derzeit kommen diese oft aus den USA. Der CDU-Parlamentarier Jörg Michael Müller mahnte dagegen: "Es müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um Kinder zu schützen und Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden." Die SPD-Abgeordnete Tanja Hartdegen ergänzte mit Blick auf den Gesetzentwurf auf Bundesebene, dieser beschränke sich "bewusst auf das notwendige Minimum. Kommunikationsinhalte oder Nutzungsprofile werden ausdrücklich nicht erfasst". Es werde "keine anlasslose Totalüberwachung" geschaffen. Zugriffsmöglichkeiten bei Ermittlungen unterlägen richterlicher Kontrolle. Die Hinweise für die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität stammen meist vom gemeinnützigen US-amerikanischen National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC/Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder). Dieses informiert die Staaten mit den mutmaßlichen Tatorten. Hessens Justizministerium verwies als Beispiel für diesen Informationsfluss nach Deutschland auf die rechtskräftige Verurteilung eines ehemaligen Grundschulleiters 2023 durch das Landgericht Fulda zu sieben Jahren Haft plus anschließender Sicherungsverwahrung. Ihm war mehr als 90-facher sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen vorgeworfen worden. Nach Worten von Minister Heinz ist die IP-Adressdatenspeicherung auch bei der Verfolgung anderer Straftaten bedeutend: "Straftaten verlagern sich immer öfter ins Internet, daher brauchen unsere Ermittlungsbehörden auch das nötige Rüstzeug." Der hessische Politiker ergänzte: "Oftmals ist die IP-Adresse der einzige Ermittlungsansatz." © dpa-infocom, dpa:260430-930-12815/2