Datum30.04.2026 12:29
Quellewww.zeit.de
TLDRKulturstaatsminister Wolfram Weimer besuchte die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten in Potsdam, um deren Gesamtwirkung zu stärken. Er hob hervor, dass Kunstbestand und restauratorische Kompetenz der Stiftung unterschätzt würden und kündigte an, diese mit mehr Finanzierung und Expertise auszubauen. Weimer sicherte der Stiftung die Unterstützung der Bundesregierung zu. Er äußerte sich nicht zu einer Gerichtsentscheidung zu seinen Ungunsten bezüglich der Bezeichnung von Buchladenbetreibern als "politische Extremisten".
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Besuch in Potsdam“. Lesen Sie jetzt „Weimer will preußische Schlösser "sichtbarer machen"“. Medien- und Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) hat die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten in Potsdam besucht. Er wolle die Institution als "Ganze sichtbarer machen", sagte Weimer. Es sei eine "großartige Institution" mit "herausragenden Schlössern und Parkanlagen". Allerdings werde der Kunstbestand und die restauratorische Kompetenz der Stiftung unterschätzt. Diesen Zweig wolle er mit ausreichender Finanzierung und Expertise weiter stärken und sichtbarer machen. Man könne sicher sein, dass die Institutionen die Unterstützung der Bundesregierung und der Kulturpolitik "auf jeden Fall behalten", betonte Weimer. Zur aktuellen Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts zu seinen Ungunsten wollte sich Weimer zunächst nicht äußern. "Heute geht es um die Kunst", sagte er. Der Kulturstaatsminister darf die Betreiber des Berliner Buchladens "Zur schwankenden Weltkugel" nicht als "politische Extremisten" bezeichnen. Das entschied das Gericht im Eilverfahren. Damit haben sich die Betreiber des Buchladens zunächst erfolgreich vor Gericht gegen eine Äußerung des Kulturstaatsministers in einem Interview der "Zeit" gewehrt. Weimer hatte es zuvor abgelehnt, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Gegen den Beschluss des Gerichts kann der Staatsminister Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Hintergrund des Verfahrens ist der Streit um den Deutschen Buchhandlungspreis. Weimer hatte drei Läden in Berlin, Bremen und Göttingen von der Liste der Preisträger gestrichen, die eine Jury für die Auszeichnung ausgewählt hatte. © dpa-infocom, dpa:260430-930-15100/1