Neuseeland: Gericht lehnt Berufungsantrag von Christchurch-Attentäter ab

Datum30.04.2026 06:32

Quellewww.zeit.de

TLDREin neuseeländisches Gericht hat die Berufung des Christchurch-Attentäters zurückgewiesen, der 2019 51 Menschen in Moscheen erschoss. Der Mann wollte sein Schuldeingeständnis aufheben lassen und behauptete, er sei unter Zwang gehandelt. Das Gericht wies dies als haltlos zurück und bezeichnete seine Aussagen als widersprüchlich. Eine Neuverhandlung des Falls ist somit ausgeschlossen. Der Täter, der nun lebenslang in Haft sitzt, hatte die Tat geplant und live übertragen.

InhaltEin Rechtsextremer hatte vor sieben Jahren 51 Menschen in zwei Moscheen erschossen. Er gab an, sein Schuldeingeständnis sei nicht gültig. Das Gericht wies das zurück. Der rechtsextreme Attentäter von Christchurch in Neuseeland ist sieben Jahre nach einem tödlichen Anschlag auf zwei Moscheen mit einem Berufungsantrag gescheitert. Ein Bundesgericht lehnte das Ansinnen des Mannes ab, sein Schuldeingeständnis aufzuheben. Der inzwischen 35 Jahre alte Täter hatte im März 2019 während des Freitagsgebets 51 Menschen in den Gotteshäusern getötet und zahlreiche weitere verletzt. Der gebürtige Australier hatte argumentiert, schwierige Haftbedingungen hätten bei ihm einen psychischen Ausnahmezustand ausgelöst und ihn zu einem unfreiwilligen Geständnis bewegt. Ein dreiköpfiges Richtergremium wies diese Argumentation zurück. Damit schlossen sie eine mögliche Neuverhandlung des Falls aus. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Angaben des Verurteilten widersprüchlich und nicht durch Gefängnispersonal, Psychologen oder frühere Verteidiger gestützt seien. "Er litt weder unter einer psychischen Beeinträchtigung noch unter einer anderen Form geistiger Unfähigkeit", schrieben die Richter. Der Australier habe versucht, das Gericht über seinen Geisteszustand zu täuschen. Der Mann war 2017 von Australien nach Neuseeland gezogen, um den Angriff zu planen und auszuführen. Er hatte Waffen gesammelt und die Tatorte zuvor ausgespäht. Es gab Aufnahmen des von ihm selbst gefilmten und live übertragenen Anschlags sowie ein rassistisches Manifest, das er zuvor veröffentlicht hatte. Die Richter bezeichneten die Beweislage als "überwältigend". Seine Schuldeingeständnisse im März 2020 hatten den Angehörigen der Opfer und Überlebenden Erleichterung verschafft, da sie einen langen Prozess und eine Plattform für seine extremistischen Ansichten befürchtet hatten. Die gescheiterte Berufung – die laut Gericht 505 Tage nach Ablauf der Frist eingereicht wurde – verhindert nun einen weiteren Prozess. Der Attentäter war 2020 zu lebenslanger Haft verurteilt worden und sitzt seitdem in einem Hochsicherheitsgefängnis in Auckland.