Kunstfehler-Prozess: Tod nach Zahnbehandlung in Praxis – Urteil erwartet

Datum30.04.2026 03:30

Quellewww.zeit.de

TLDREin Augsburger Zahnarzt muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten, nachdem ein Patient nach einer ambulanten Zahnbehandlung starb. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 44-Jährigen vor, eine zu hohe Dosis eines Beruhigungsmittels verabreicht zu haben, was zu einem Atemstillstand führte, ohne die Anwesenheit eines Anästhesisten. Das Gericht setzt die Verhandlung fort und ein Urteil wird für Donnerstag erwartet. Der Angeklagte betonte, er habe eine Fortbildung für solche Behandlungen absolviert und leide stark unter dem Vorfall.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Kunstfehler-Prozess“. Lesen Sie jetzt „Tod nach Zahnbehandlung in Praxis – Urteil erwartet“. Nach dem Tod eines Patienten infolge einer ambulanten Zahnarztbehandlung will das Augsburger Amtsgericht am Donnerstag (9.00 Uhr) die Verhandlung gegen den Mediziner fortsetzen. Es könnte dann auch zu einem Urteil kommen. Dem 44 Jahre alten Zahnarzt wird in dem Verfahren fahrlässige Tötung vorgeworfen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatte der Mediziner seinem Patienten vor der Behandlung eine zu hohe Dosis eines Beruhigungsmittels verabreicht, sodass es später zu einem Atemstillstand kam. Ein spezialisierter Anästhesist war nicht an der Behandlung beteiligt. Der Patient kam nach der Notfallversorgung in der Praxis noch ins Augsburger Uniklinikum, wo er allerdings dann starb. Zu Beginn des Prozesses hatte der Zahnarzt klargemacht, dass ihn der Tod seines Patienten bis heute sehr belaste. Nach seinen Ausführungen hatte er ein freundschaftliches Verhältnis zu dem Patienten. Der Angeklagte betonte, dass er eine Fortbildung zur Nutzung von Beruhigungsmitteln in der Praxis absolviert habe. Er habe deswegen solche Medikamente ohne Beteiligung eines Narkosearztes einsetzen dürfen. © dpa-infocom, dpa:260430-930-12709/1