Datum29.04.2026 18:00
Quellewww.zeit.de
TLDRIn Cottbus werden keine Gebühren für Rettungsfahrten erhoben. Stadt und Krankenkassen haben sich auf eine Finanzierungslösung für den Rettungsdienst geeinigt. Hintergrund ist eine Gerichtsentscheidung, die besagt, dass Krankenkassen keine Kosten für sogenannte Leerfahrten übernehmen müssen. Zuvor hatten andere Kreise, wie Märkisch-Oderland, bereits Gebührenbescheide verschickt.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Keine Kosten für Patienten“. Lesen Sie jetzt „Gebühren für Rettungsfahrten in Cottbus vom Tisch“. Die Diskussion über mögliche Gebühren bei Rettungsdienstfahrten für Patienten ist in Cottbus vorerst vom Tisch. Die Stadt und die Krankenkassen hätten sich auf einen für beide Seiten tragfähigen Kompromiss bei der Finanzierung des Rettungsdienstes verständigt, hieß es in einer Mitteilung des Gesundheitsministeriums. "Mit der erzielten Einigung werden keine Gebührenbescheide von der Stadt Cottbus an die betroffenen Patientinnen und Patienten versendet." Fahrten von Rettungswagen und Notarzt kosten Geld - auch wenn ein Patient nicht ins Krankenhaus kommt. Im Normalfall zahlen die Landkreise und kreisfreien Städte das Geld und die Krankenkassen erstatten die Summen. Das Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg entschied aber im Januar, dass Leerfahrten nicht von den Kassen übernommen werden müssen. Im Jahr 2025 war Märkisch-Oderland der erste Kreis, der Gebührenbescheide für Rettungsfahrten verschickte - damals ging es nicht explizit um Leerfahrten. © dpa-infocom, dpa:260429-930-11661/1