Datum29.04.2026 17:35
Quellewww.zeit.de
TLDREin hessischer Polizist wurde wegen unverhältnismäßiger Gewalt und Falschaussagen entlassen. 2019 schlug er 24 Mal mit dem Schlagstock auf einen bereits am Boden liegenden Verdächtigen ein. Nach einem Gerichtsurteil 2022, das den Einsatz als ungerechtfertigt einstufte, klagte der Polizeipräsident. Das Disziplinarverfahren bestätigte den Machtmissbrauch und Vertrauensverlust, was zur Beendigung des Beamtenverhältnisses führte.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Urteil“. Lesen Sie jetzt „Polizist nach Schlagstockeinsatz und Falschangaben entlassen“. Ein Polizeibeamter in Hessen ist wegen Körperverletzung im Einsatz durch ein Gerichtsurteil aus dem Beamtenverhältnis entlassen worden. Wie das Verwaltungsgericht Wiesbaden mitteilte, befand die Disziplinarkammer für das Land Hessen die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses nicht weiter tragbar. Der Beklagte schlug im Jahr 2019 bei der Festnahme eines Einbrechers mit dem zu seiner Ausrüstung gehörenden Teleskopschlagstock innerhalb kurzer Zeit 24-mal auf die Beine des bereits von seinem Kollegen zu Boden gebrachten Tatverdächtigen ein. Dieser wurde dabei verletzt. Nach dem Einsatz stellten der Beklagte und sein Kollege zudem eine Strafanzeige gegen den Festgenommenen wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte durch "Treten und Schlagen nach den Beamten". Bereits im Jahr 2022 urteilte das Landgericht Kassel nach der Auswertung eines Überwachungsvideos, dass der Schlagstockeinsatz des Beamten nicht gerechtfertigt war. Da der Polizeipräsident 2024 Disziplinarklage gegen den Beamten erhob, wurde im Februar dieses Jahres zur Sache verhandelt und entschieden, dass der Beamte mit seinen Falschaussagen bezüglich der Widerstandshandlungen seine Machtbefugnisse missbraucht und deswegen nicht weiter im Polizeidienst bleiben kann, da er das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit verloren hat. © dpa-infocom, dpa:260429-930-11519/1