Datum29.04.2026 16:12
Quellewww.spiegel.de
TLDREin Atomkraft-Aktivist steht vor dem Berufungsgericht, da er die Sprengung eines Kühlturms in Grafenrheinfeld verzögerte. Er kletterte auf einen Strommast, um gegen den deutschen Atomausstieg zu protestieren und argumentiert, die Mehrheit sei dagegen. Er fühlt sich im Recht, da er eigenen Angaben zufolge keine Straftat begangen habe und verweist auf Klimaproteste. Das ursprüngliche Urteil wegen Hausfriedensbruchs belief sich auf 4000 Euro. Zusätzlich klagt der Betreiber Preussenelektra auf 7000 Euro Schadensersatz. Ein Urteil steht noch aus.
InhaltEr kletterte auf einen Strommast, um gegen die Sprengung eines Kühlturms eines Atomkraftwerks zu protestieren: Ein 38-Jähriger steht deshalb nun vor einem Berufungsgericht. Aus seiner Überzeugung macht er dort keinen Hehl. Weil ein 38-Jähriger aus Karlsruhe der Meinung ist, dass Deutschlands Ausstieg aus der Atomenergie ein Fehler war, hat er die Sprengung des Kühlturms des ausgemusterten Atomkraftwerks Grafenrheinfeld verzögert. Dafür muss er sich nun erneut vor Gericht verantworten – und zeigt sich dabei weiter keiner Schuld bewusst. Eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung sei gegen den Atomausstieg Deutschlands, sagte der Mann im Berufungsprozess mit Bezug auf eine nicht näher spezifizierte Umfrage. Daher sollte die "Zerstörung" bestehender Atomanlagen so schnell wie möglich beendet werden. "Inwiefern habe ich die Allgemeinheit geschädigt?", fragte der 38-Jährige die zuständige Kammer am Landgericht Schweinfurt. Die Richterin hielt dem Mann entgegen, auch wenn eine Mehrheit gegen den Ausstieg sei, dürfe man nicht das Hausrecht brechen. Der studierte Chemiker wollte nach eigenen Worten mit der Aktion die Sprengung der Kühltürme im bayerischen Landkreis Schweinfurt im Sommer 2024 mindestens verzögern und ein Zeichen gegen den Atomausstieg setzen. Obwohl es per Allgemeinverfügung vom Landratsamt Schweinfurt verboten war, einen späteren Sperrbereich zu betreten, hatte sich der Mann nach eigenen Worten in der Nacht vor der Sprengung in dieses Gebiet begeben. Dort war er am 16. August 2024 gegen 17.30 Uhr auf einen Strommast geklettert, um die Sprengung zu verhindern oder zumindest zu verzögern. Die Kühltürme fielen daraufhin knapp eineinhalb Stunden später als geplant, weil der Aktivist erst aus einer Höhe von etwa acht Metern und dann aus der Gefahrenzone geholt werden musste. Das Amtsgericht Schweinfurt hatte den Angeklagten im vergangenen September wegen Hausfriedensbruch zu 80 Tagessätzen je 50 Euro verurteilt – insgesamt 4000 Euro. Der Angeklagte hatte gegen diese Entscheidung Rechtsmittel eingelegt, daher nun die Verhandlung vor dem Landgericht. "Es ist das erste Mal, dass ich straffällig geworden bin", sagte der Angeklagte, der derzeit nach eigenen Worten von Ersparnissen lebt. Es gehe ihm um Gerechtigkeit angesichts vieler Proteste etwa von Klimaaktivisten, die deutlich radikaler vorgingen und teils Wiederholungstäter seien. Anders als zunächst erwartet, erging noch kein Urteil, weil Zeugen fehlten. Das Gericht setzte für den 11. Mai einen Fortsetzungstermin an. Neben dem Strafverfahren ist auch ein Zivilverfahren gegen den Mann in Schweinfurt anhängig. Der Kraftwerksbetreiber Preussenelektra fordert von dem 38-Jährigen für die Aktion etwa 7000 Euro Schadensersatz. Der Streitwert ist nach Landgerichtsangaben auf 12.000 Euro festgelegt worden. Der Mann soll laut dem Unternehmen auch eine Unterlassungserklärung abgeben, dass er solche Störaktionen künftig sein lässt. Einen Termin für diesen Prozess gibt es bisher nicht.