Datum29.04.2026 15:10
Quellewww.zeit.de
TLDRDas Bundesverwaltungsgericht bestätigte das Verbot der rechtsextremen Artgemeinschaft. Die Gruppierung, die sich als heidnische Religionsgemeinschaft versteht, wurde 2023 als verfassungsfeindlich eingestuft. Sie wies die Klage der Artgemeinschaft ab, die sich auf Religionsfreiheit berief. Das Gericht begründete dies mit der rassistischen Ideologie, antisemitischen Haltung und der Missachtung der Menschenwürde, die gegen das Grundgesetz verstoßen. Die Artgemeinschaft ist zudem mit der rechtsextremen Szene vernetzt und pflegt eine aggressive Haltung.
InhaltDie Artgemeinschaft wurde 2023 als verfassungsfeindlich verboten. In ihrer Klage dagegen berief sie sich auf Religionsfreiheit und ist damit nun gescheitert. Die 2023 verbotene rechtsextreme Gruppierung Artgemeinschaft bleibt verboten: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Klage der Gruppe gegen das Verbot abgewiesen. Die Artgemeinschaft richte sich gegen die Verfassung, teilte das Gericht mit. Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte die Gruppierung 2023 als Verein verboten, weil die Artgemeinschaft sich gegen Verfassung und Völkerverständigung richte. Faeser bezeichnete die Gruppierung damals als "sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Vereinigung." Nach Argumentation des Bundesinnenministeriums nimmt die "Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung", wie die Gruppe vollständig heißt, eine kämpferisch-aggressive Haltung ein und missachtet die Menschenwürde in grober Art und Weise. Als rassistisch wertete das Ministerium den von der Gruppe propagierten "Artglauben", etwa den Glauben an eine angebliche "nordische" Art, während anderen ethnischen Gruppen feindlich begegnet werde. Die Gruppe hatte daraufhin gegen das Verbot geklagt und berief sich dabei auf die Religionsfreiheit. Als sogenannte Weltanschauungsgemeinschaft könne sie nicht als Verein verboten werden. In der mündlichen Verhandlung stellte sie sich als angeblich völlig unpolitische, abgeschottete Glaubensgemeinschaft dar, die nicht nach außen gewirkt habe. Die Anhänger der Gruppe würden ihren Glauben "im stillen Kämmerlein" ausleben, argumentierte etwa ihr Anwalt. Sollten Inhalte dieses Glaubens verfassungsfeindlich sein, sei auch dies von der Religionsfreiheit gedeckt. Das Gericht wies diese Argumentation jedoch zurück. So sei nicht davon auszugehen, dass die Artgemeinschaft nicht nach außen gewirkt habe. Unter anderem betrieb sie demnach einen Buchversand, gab eine Zeitung heraus und besaß einen Internetauftritt. Vor Gericht hatte zudem ein Mitglied als Zeuge ausgesagt, dass bei einem Fest zur Sommersonnenwende 2022 rund 300 Menschen anwesend gewesen seien – während die Artgemeinschaft im Jahr 2023 laut einer Mitgliederliste nur 81 Mitglieder hatte. Zudem greift die Gruppe nach Darstellung des Gerichts auf das Gesellschaftsmodell des Nationalsozialismus zurück und ist mit Akteuren des rechtsextremen Spektrums vernetzt. Bei zahlreichen Mitgliedern sei eine "Vielzahl" von Nazi-Devotionalien gefunden worden, etwa "großformatige Hakenkreuzfahnen" sowie Weihnachtbaumschmuck mit Hakenkreuzen. Zwar stufte auch das Gericht die Gruppe als Weltanschauungsgemeinschaft ein. Allerdings ließen sich ihre Glaubenssätze nicht auf dem Boden des Grundgesetzes verwirklichen, sagte der Vorsitzende Richter Ingo Kraft. Auch solche Gemeinschaften müssten ihre Angelegenheiten innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes ordnen und verwalten, führte das Gericht aus. Die Artgemeinschaft wurde 1951 gegründet, der zugehörige Verein 1957. Die Gruppe bezeichnet sich als "größte heidnische Gemeinschaft Deutschlands", spricht von der "Erhaltung und Förderung unserer Menschenart" als "höchstem Lebensziel" und fordert "Wehrhaftigkeit bis zur Todesverachtung gegen jeden Feind von Familie, Sippe, Land, Volk, germanischer Art und germanischem Glauben". Geprägt wurde die Gruppe unter anderem vom langjährigen NPD-Funktionär Jürgen Rieger, der den zugehörigen Verein 20 Jahre lang führte. Eine Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht über die Klage der Gruppe gegen ihr Verbot fand bereits im Januar statt. Zunächst war dabei ein Urteilstermin für Ende Februar angesetzt worden. Wegen neuer Erkenntnisse wurde er aber kurzfristig abgesagt. Die Erkenntnisse stammten nach Gerichtsangaben aus Ermittlungen gegen eine Person im Umfeld der Gruppe, bei denen es um Verdacht auf Verstöße gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz geht.