Friedland: 16-Jährige vor Zug gestoßen – Angreifer muss in Psychiatrie

Datum29.04.2026 13:51

Quellewww.spiegel.de

TLDREin 31-jähriger Mann, diagnostiziert mit paranoider Schizophrenie, wurde nach einem Gerichtsurteil in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. Er hatte im Sommer 2025 eine 16-jährige Geflüchtete aus der Ukraine vor einen Güterzug gestoßen, was zu ihrem sofortigen Tod führte. Der Fall erregte bundesweit Aufsehen, da der Täter ausreisepflichtig war und die Abschiebung scheiterte. Da der Mann als schuldunfähig eingestuft wurde, fand ein Sicherungsverfahren statt.

InhaltEin 31-Jähriger stieß eine Jugendliche in Niedersachsen gegen einen vorbeifahrenden Güterzug. Nun hat ein Gericht die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Im Prozess um den tödlichen Stoß gegen die 16-jährige Liana K. vor einen Güterzug in Niedersachsen hat das Landgericht Göttingen eine Entscheidung verkündet: Der Beschuldigte muss in die forensische Psychiatrie. Für den 31-Jährigen werde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, sagte der Richter. Ein Gutachter hatte bei dem Mann eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert. Nach Überzeugung des Schwurgerichts hat der Beschuldigte die Jugendliche im Sommer 2025 am Bahnhof von Friedland vor den durchfahrenden Zug gestoßen. Die 16-Jährige erlitt durch den Zusammenprall Verletzungen am Kopf, die sie nach Ermittlerangaben sofort töteten. Der Fall um das Mädchen, das 2022 mit seiner Familie aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet war, sorgte bundesweit für Schlagzeilen. Bis heute beschäftigt der gewaltsame Tod auch die Politik, weil der ausreisepflichtige Iraker nach den europäischen Asyl-Regeln eigentlich schon Monate vor der Tat von Deutschland nach Litauen hätte gebracht werden sollen. Die Landesaufnahmebehörde hatte daher einen Antrag auf Abschiebungshaft gestellt, den das Amtsgericht Hannover aber ablehnte. Am Mittwoch sollte sich der auch niedersächsische Landtag erneut mit möglichen Konsequenzen befassen. Die Staatsanwaltschaft Göttingen ging wegen der paranoiden Schizophrenie davon aus, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig war. Daher wurde kein regulärer Strafprozess mit einer Anklage, sondern ein sogenanntes Sicherungsverfahren geführt. Dabei wird nicht nur geklärt, ob er der Beschuldigte der Täter ist, sondern auch, ob er in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird. Trotz der Schuldunfähigkeit bezeichneten die Strafverfolger im Plädoyer die Tat als heimtückischen Mord und erklärten, dass von dem Beschuldigten aus ihrer Sicht eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe. Die Verteidigung kam nach neun Verhandlungstagen zu einem anderen Ergebnis und plädierte auf Freispruch aus Mangel an Beweisen. Die Nebenklage, die die Mutter der Getöteten vertrat, forderte eine Verurteilung wegen Mordes und sprach sich für einen Wechsel in ein reguläres Strafverfahren aus. Im September 2025 war Liana unter großer Anteilnahme beigesetzt worden. Familie und Freunde nahmen in Heilbad Heiligenstadt im Nordwesten Thüringens Abschied und erwiesen der Jugendlichen bei einer von einem ukrainisch-orthodoxen Geistlichen geleiteten Zeremonie die letzte Ehre.