Datum29.04.2026 12:05
Quellewww.zeit.de
TLDRDie Gebühren für Freisitze in Sachsen-Anhalt variieren stark. Wernigerode verlangt mit 1.163 Euro für 25 qm Außengastronomie in der Hauptsaison am meisten, während es in Städten wie Merseburg gar keine Gebühren gibt. Der Bund der Steuerzahler empfiehlt die Abschaffung der Gebühren, da die Einnahmen für Kommunen gering sind und dies eine große Hilfe für Gastronomen wäre.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Kommunen“. Lesen Sie jetzt „Sonne, Kaffee, Gebühren: Wo Freisitze richtig teuer sind“. Einen Kaffee, ein Stück Kuchen oder ein Eis im Freien genießen - damit ihre Gäste das können, müssen Gastronomiebetriebe in Sachsen-Anhalt ganz unterschiedlich hohe Gebühren zahlen. Für einen Musterbetrieb mit 25 Quadratmetern Außengastronomie in bester Innenstadtlage in der Hauptsaison von Mai bis September werden in Wernigerode 1.163 Euro fällig, wie der Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt mitteilte. Das sei so viel wie in keiner anderen Stadt über 20.000 Einwohnern. Die Organisation betrachtete die sogenannten Terrassengebühren und stellte große Unterschiede fest. In Städten wie Merseburg, Sangerhausen, Köthen, Salzwedel und Eisleben gebe es die Gebühren gar nicht. In Zeitz und Schönebeck fielen sie mit etwas mehr als 50 Euro für die Hauptsaison gering aus. Im Lutherstadt Wittenberg werden hingegen 750 Euro fällig für den zugrunde gelegten Musterbetrieb, in Quedlinburg sind es 625 Euro, in Halberstadt und Stendal je 500 Euro. Deutlich ist der Unterschied zwischen den beiden Großstädten im Land: während in Halle für den Musterbetrieb mit 25 Quadratmetern Freisitz 700 Euro fällig werden, sind es laut Steuerzahlerbund in Magdeburg 183,75 Euro. Der Steuerzahlerbund rät den Städten, von der Sondernutzungsgebühr für die Außengastronomie ganz abzusehen. "Die finanziellen Einbußen der Kommunen wären überschaubar, machen die Einnahmen aus der Terrassengebühr im Stadthaushalt in der Regel nicht einmal 0,05 Prozent der Gesamteinnahmen aus", hieß es. Und: "Außerdem könnten die mit der Gebührenerhebung verbundenen Verwaltungskosten entfallen." Es handele sich also um einen kleinen Verzicht für die Kommunen, aber gleichzeitig um eine große Unterstützung für die Gastronomen, die jeden Tag zur Belebung der Innenstädte beitrügen, so der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Sachsen-Anhalt, Ralf Seibicke. © dpa-infocom, dpa:260429-930-8787/1