Datum29.04.2026 11:00
Quellewww.zeit.de
TLDRDie Staatsanwaltschaft fordert 15 Jahre Haft für die mutmaßliche Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette. Sie ist wegen versuchten Mordes und schweren bandenmäßigen Raubs angeklagt, der zwischen 1999 und 2016 mit Waffen begangen wurde. Klette soll mit zwei Komplizen acht Raubüberfälle verübt und dabei 2,7 Millionen Euro erbeutet haben, um ihr Leben im Untergrund zu finanzieren. Die mutmaßlichen RAF-Taten der 1990er Jahre werden separat verhandelt.
InhaltDie Staatsanwaltschaft will eine 15-jährige Haftstrafe für die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette. Sie beschuldigt Klette des versuchten Mordes und schweren Raubs. Im Raubprozess gegen die mutmaßliche ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette hat die Staatsanwaltschaft 15 Jahre Haft gefordert. Die Vertreterin der Anklagebehörde warf Klette vor dem Landgericht Verden unter anderem versuchten gemeinschaftlichen Mord und schweren bandenmäßigen Raub mit Waffen vor. Klette ist wegen mutmaßlicher Beteiligung an einer Serie bewaffneter Raubüberfälle nach Auflösung der linksextremistischen Rote Armee Fraktion angeklagt. Der Prozess begann im März 2025. Klette war im Februar 2024 in Berlin gefasst worden, wo sie unter falschem Namen lebte. Gemeinsam mit den flüchtigen ehemaligen RAF-Mitgliedern Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub soll Klette zwischen 1999 und 2016 acht Raubüberfälle auf Geldtransporter und Kassenbüros von Supermärkten begangen haben. Dabei seien 24 Menschen psychisch teils schwer geschädigt worden. Mit der Beute soll das Trio sein Leben im Untergrund finanziert haben. Die Staatsanwaltschaft fordert den Einzug des Raubguts in Höhe von knapp 2,7 Millionen Euro. Bei dem Prozess vor dem Landgericht Verden geht es jedoch nicht um die Taten im Zusammenhang mit der RAF sowie die Terrorismusvorwürfe. Die Bundesanwaltschaft klagte die 67-jährige Klette inzwischen separat vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main wegen Vorwürfen des versuchten Mordes an. Dabei geht es um Anschläge der RAF in den 1990er-Jahren. Über die Prozesseröffnung ist noch nicht entschieden. Das aktuelle Verfahren in Verden sollte mit dem Plädoyer der Nebenklage fortgesetzt werden. Die Schlussvorträge der Verteidigung von Klette könnten am 12. und 13. Mai erfolgen. Einen möglichen Urteilstermin nannte das Gericht aber noch nicht.