Datum29.04.2026 09:17
Quellewww.spiegel.de
TLDRDie EU-Kommission wirft Meta vor, dass Instagram und Facebook gegen das Gesetz über Digitale Dienste verstoßen, da sie Minderjährige nicht ausreichend vor der Nutzung schützen. Das Mindestalter von 13 Jahren wird laut Kommission nicht wirksam durchgesetzt, was die Entfernung von Kindern und den Schutz vor altersunangemessenen Inhalten erschwert. Meta drohen bei Nichteinhaltung hohe Strafen. Andere Plattformen beobachten die Entwicklung aufmerksam, während EU-Staaten und das EU-Parlament strengere Altersgrenzen für soziale Medien fordern.
InhaltDie Meta-Tochterplattformen Instagram und Facebook unternehmen nach Ansicht der EU-Kommission nicht genug, um das Mindestalter der Nutzer zu kontrollieren. Ohne Nachbesserungen droht nun ein Strafgeld. Die EU-Kommission fordert vom US-Technologiekonzern Meta Nachbesserungen bei den Altersprüfungen für die Nutzer auf den Plattformen Facebook und Instagram. Nach Ansicht der Kommission verstoße Meta damit gegen das Gesetz über Digitale Dienste. Sie forderte von dem Konzern Änderungen, ansonsten drohen Geldstrafen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes und Zwangsgelder. Es ginge dabei wohl um Milliardensummen. "Die eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Meta weisen darauf hin, dass ihre Dienste nicht für Minderjährige unter 13 Jahren bestimmt sind", sagte Digitalkommissarin Henna Virkkunen. Das Gesetz über Digitale Dienste verpflichte Plattformen zur Durchsetzung ihrer eigenen Regeln. Bei der Erstellung eines Kontos können Nutzer in der Praxis einfach ein falsches Geburtsdatum angeben und sich so älter machen, als sie sind. Meta prüfe nicht wirksam, wie alt die Nutzer wirklich sind, hieß es in der Erklärung der Kommission. Die Plattformen müssten außerdem verstärkt Kinder von ihren Diensten entfernen, sofern sie bereits Teil der Netzwerke sind, forderte die Kommission. Meta bietet zwar ein Tool, um Nutzer unter 13 Jahren zu melden. Dieses sei aber umständlich zu bedienen. Außerdem gebe es oft keine angemessene Nachverfolgung von gemeldeten Fällen. Darüber hinaus müssten die Plattformen Schritte ergreifen, um Minderjährige vor altersunangemessenen Inhalten zu schützen. Laut Kommission nutzen in der EU etwa zehn bis zwölf Prozent der Kinder unter 13 Jahren Instagram oder Facebook. Zwar richtet sich die Bewertung der Kommission in dem Fall direkt an die Meta-Plattformen. Allerdings dürften auch Snapchat, YouTube oder TikTok den Fall aufmerksam verfolgen. Auch sie legen in ihren Nutzungsbedingungen für die Erstellung eines Kontos ein Mindestalter von 13 Jahren fest. Allerdings lassen sich die Plattformen auch ohne Konto nutzen – wobei die Einschränkungen bei der Nutzung dann stark variieren. Langfristig drängt Brüssel darauf, dass Instagram, Snapchat, TikTok und Co. eine von der EU-Kommission entwickelte App zur Altersverifikation nutzen, um Altersangaben zu prüfen. Oder sie finden eine aus Sicht der EU mindestens genauso effektive, anonyme und datenschutzkonforme Alternative. Unterdessen wächst seit Monaten der Druck auf Brüssel, den Mitgliedsländern ein Mindestalter für Social Media rechtlich zu ermöglichen. Mehrere EU-Staaten, darunter Frankreich, Spanien, Griechenland und Österreich, haben bereits angekündigt, ein Social-Media-Verbot für Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter gesetzlich festlegen zu wollen. Auch innerhalb der deutschen Bundesregierung gibt es Bestrebungen für eine solche Altersgrenze. Bisher ist offen, ob die Europäische Kommission die Vorhaben unterstützt und von ihrer alleinigen Kompetenz Gebrauch macht, den großen Plattformen in der EU entsprechende Regeln vorzuschreiben. Ansonsten würden die nationalstaatlichen Verbote nämlich ausschließlich die Kinder und Eltern in die Verantwortung nehmen können. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen befürwortet Mindestalter-Vorgaben grundsätzlich. Das EU-Parlament hatte bereits im November strengere Altersgrenzen für Social Media gefordert. Demnach sollte die Altersgrenze für den Zugriff auf Social Media und Video-Plattformen sowie KI-Agenten grundsätzlich bei 16 Jahren liegen, mit elterlichem Einverständnis soll diese Grenze auf bis zu 13 Jahre abgesenkt werden.