Datum28.04.2026 19:04
Quellewww.zeit.de
TLDREin 67-jähriger Mann ist in der Sicherungsverwahrung der Justizvollzugsanstalt Bützow gestorben. Er wurde leblos in seinem Wohnraum aufgefunden, Reanimationsversuche durch Personal und Notarzt blieben erfolglos. Es gibt keine Hinweise auf Fremd- oder Selbstverschulden. Der Mann befand sich seit vier Jahren in Sicherungsverwahrung, da er trotz verbüßter Haft weiterhin als gefährlich galt. Seine Entlassung war für 2032 geplant.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Justiz“. Lesen Sie jetzt „Mann in Sicherungsverwahrung in Bützow gestorben“. Ein 67-Jähriger ist in der Sicherungsverwahrung der Justizvollzugsanstalt Bützow (Landkreis Rostock) gestorben. Er sei am Mittag leblos in seinem Wohnraum gefunden worden, teilte das Justizministerium mit. Trotz sofort eingeleiteter Reanimation durch die Bediensteten habe der Notarzt nur noch den Tod feststellen können. Nach bisherigen Erkenntnissen gebe es keine Hinweise auf einen Suizid oder Fremdverschulden. Der Mann befand sich nach Ministeriumsangaben seit vier Jahren in Sicherungsverwahrung. Er galt demnach trotz vollständig verbüßter Haft als weiterhin gefährlich. Das vorläufige Ende der Sicherungsverwahrung war für 2032 angesetzt. © dpa-infocom, dpa:260428-930-5881/1