Datum28.04.2026 14:37
Quellewww.zeit.de
TLDR
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Grenzkontrollen“. Lesen Sie jetzt „Dobrindt kündigt Berufung gegen Urteil zu Grenzkontrolle an“. Die Bundesregierung wird gegen das Koblenzer Urteil über eine rechtswidrige Grenzkontrolle an der deutsch-luxemburgischen Grenze in Berufung gehen. "Das ist ein Urteil, das erstinstanzlich ist und eine Einzelfallentscheidung ist", sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) im luxemburgischen Burglinster. "Die Entscheidungsbegründung liegt uns inzwischen vor. Wir werden diese sorgfältigprüfen und dann in Berufung gegen dieses Urteil gehen." Der Richterspruch habe keine Auswirkungen auf die seit September 2024 an allen deutsche Außengrenzen wiedereingeführten Grenzkontrollen. "Diese Binnengrenzkontrollen werden weitergeführt, solange wir dies für notwendig erachten", sagte Dobrindt nach einem Treffen mit den deutschsprachigen Innenministern. Es gebe ein gemeinsames Verständnis, dass Grenzkontrollen temporär seien. Wie es weitergehe, hänge von vielen Faktoren ab, "die wir zurzeit noch nicht abschließend beantworten können", sagte Dobrindt. Er nannte als Beispiel den gemeinsamen Migrationspakt, der die europäische Asylpolitik neu gestalten soll - und ab Mitte Juni in Kraft tritt. An allen deutschen Außengrenzen gibt es seit dem 16. September 2024 wieder Grenzkontrollen bei Einreisen. Das Bundesinnenministerium hatte sie angeordnet, um die Zahl der unerlaubten Einreisen stärker einzudämmen. Sie wurden dreimal verlängert – zuletzt bis Mitte September 2026. Der luxemburgische Innenminister Léon Gloden sagte: "Ziel ist, dass es keine Grenzkontrollen mehr innerhalb des Schengen-Raumes gibt. Wir haben immer wieder gesagt und wiederholt: Die Außengrenzen müssen gestärkt werden." Als luxemburgische Regierung stelle man fest, "dass die Argumente, die dort von dem Gericht übernommen wurden, das auch die Argumente sind der luxemburgischen Regierung, die wir in unserer Reklamation an die EU-Kommission mitgeteilt haben", sagte Gloden. Am Montag hatte das Verwaltungsgericht Koblenz eine Grenzkontrolle für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte ein Mann aus Saarbrücken, der im Juni 2025 bei der Einreise aus Schengen (Luxemburg) nach Perl (Saarland) von der Bundespolizei kontrolliert worden war. Laut Gericht verstoßen die Grenzkontrollen gegen den Schengener Grenzkodex, weil die beklagte Bundesrepublik Deutschland die Verlängerung der Kontrollen an den deutschen Landesgrenzen nicht ausreichend begründet und dokumentiert habe. Bei den wiedereingeführten Grenzkontrollen sind bis Ende März in Rheinland-Pfalz und im Saarland insgesamt rund 6.800 illegale Einreisen gezählt worden. 4.270 kamen aus Frankreich, 2.124 aus Luxemburg und 404 aus Belgien über die Grenze nach Deutschland, wie die Bundespolizei mitteilte. Knapp 4.900 Menschen seien zurückgewiesen worden. Insgesamt wurden demnach 210 Schleuser bei den Kontrollen vorläufig festgenommen und 821 Menschen mit offenen Haftbefehlen aufgegriffen. © dpa-infocom, dpa:260428-930-4229/1