Unkrautvernichtungsmittel: Oberster Gerichtshof der USA uneins über Glyphosat-Klagen gegen Bayer

Datum28.04.2026 01:30

Quellewww.zeit.de

TLDRDer US Supreme Court debattiert über Glyphosat-Klagen gegen Bayer. Im Kern geht es darum, ob bundesrechtliche Warnhinweise Vorrang vor einzelstaatlichen haben. Bayer argumentiert, dass die EPA kein Krebsrisiko sieht und somit kein Warnhinweis auf dem Etikett nötig ist. Die Richter zeigten sich gespalten, da eine einheitliche Kennzeichnung wichtig sei, aber auch Bundesstaaten auf neue Risiken hinweisen müssten. Ein Urteil zugunsten Bayers könnte jedoch nicht alle Klagen beenden.

InhaltDer Bayer-Konzern will mit einem Grundsatzurteil über das Pflanzengift Roundup Tausende Klagen in den USA abwenden. Der Supreme Court zeigt zunächst keine klare Tendenz. Der Oberste Gerichtshof der USA hat sich in einer Anhörung zum milliardenschweren Rechtsstreit um das Pflanzengift Glyphosat gespalten gezeigt. Die Richter befassten sich mit dem Versuch des Herstellers Bayer, Tausende Klagen abzuwenden, in denen dem Konzern unzureichende Warnhinweise vor Krebsrisiken vorgeworfen werden. Kernfrage in dem Verfahren ist, ob bundesrechtliche Vorgaben zu Warnhinweisen bei Unkrautvernichtungsmitteln Vorrang ‌vor ⁠Vorschriften der Bundesstaaten haben. Bayer argumentiert, Kläger könnten dem Konzern keine Verletzung einzelstaatlicher Warnpflichten vorwerfen, weil die US-Umweltbehörde EPA kein Krebsrisiko sehe und keinen entsprechenden Warnhinweis auf dem Etikett verlange. Aus den Fragen der neun Richter in der Anhörung ergab sich allerdings ein gemischtes Bild. So äußerte sich Richter Brett Kavanaugh dahingehend, dass es möglicherweise einer Uniformität bei solchen Warnhinweisen bedürfe. Der Vorsitzende Richter, John Roberts, stellte hingegen die Frage, ob es Bundesstaaten nicht erlaubt sein sollte, auf neue Risiken hinzuweisen. Roberts gab zu bedenken, dass Bundesstaaten eine Möglichkeit haben müssten, auf neue Gefahrenhinweise zu reagieren, während die Bundesbehörden den Sachverhalt noch prüften. Die Regierung von US-Präsident Donald Trump stellte sich in dem Verfahren auf die Seite von Bayer. "Wenn 50 verschiedene Bundesstaaten einfach vorpreschen – Iowa sagt, vielleicht verursacht das Krebs, Kalifornien sagt, es verursacht definitiv Krebs, ein anderer Bundesstaat sagt, das verursacht überhaupt keinen Krebs, also schreiben Sie das auch auf Ihr Etikett –, dann ⁠untergräbt das die Einheitlichkeit der Kennzeichnung völlig", sagte die Anwältin des Justizministeriums, Sarah Harris. Bayer wiederholte in einer Stellungnahme zur Anhörung seine Argumente. Unternehmen sollten nicht auf Basis des Rechts einzelner Bundesstaaten dafür verurteilt werden können, dass sie sich an Bundesrecht hielten. Alles andere würde zu einem Flickenteppich an Warnhinweisen führen. "Wir begrüßen, dass der US Supreme Court die Frage der Einheitlichkeit der Regulierung und des Vorrangs von Bundesrecht sorgfältig prüft", heißt es in der Stellungnahme des Konzerns. Konkret verhandeln die Richter über die Berufung Bayers gegen ein Urteil aus dem Bundesstaat Missouri, in dem einem Kläger ⁠1,25 Millionen US-Dollar zugesprochen wurden. Der Mann macht geltend, nach jahrelangem Kontakt mit Roundup an Non-Hodgkin-Lymphom erkrankt zu sein.  Roundup ist in den USA der Markenname des Unkrautvernichters mit dem Wirkstoff Glyphosat. Erst kürzlich schloss Bayer in dem Streit einen teuren Sammelvergleich. Der Chemiekonzern sieht sich in den USA darüber hinaus noch mit Ansprüchen von rund 65.000 Klägern vor Bundes- und Landesgerichten konfrontiert. Ein Urteil des Supreme Court zugunsten ⁠von Bayer könnte einen zentralen Pfeiler vieler Klagen beseitigen: den Vorwurf, der Konzern habe nach einzelstaatlichem Recht nicht ausreichend vor einem Krebsrisiko ‌gewarnt. Damit wäre die Klagewelle ‌aber nicht automatisch beendet. Viele Kläger machen zusätzlich Fahrlässigkeit, irreführende Vermarktung oder Produktmängel geltend. Bayer könnte jedoch versuchen, auch diese Ansprüche mit Verweis auf ein günstiges Supreme-Court-Urteil abzuwehren.