Datum27.04.2026 19:00
Quellewww.spiegel.de
TLDREin Syrer steht in Koblenz wegen Mordes in 70 Fällen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, als Wärter in einem Gefängnis des syrischen Geheimdienstes Folter und Misshandlungen angeordnet und teilweise selbst durchgeführt zu haben, was zum Tod zahlreicher Häftlinge führte. Der Angeklagte verweigert zum Prozessauftakt die Aussage. Die Verhandlung in Deutschland basiert auf dem Weltrechtsprinzip und dem Wohnsitz des Angeklagten.
InhaltEin 48-jähriger Syrer muss sich in Koblenz wegen Mord in 70 Fällen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten. Zum Prozessauftakt verweigert der Mann eine Aussage. Folter, brutale Verhöre und Mitverantwortung für den Tod zahlreicher Häftlinge in Syrien: Zum Prozessauftakt in Koblenz schweigt der angeklagte 48 Jahre alte Syrer, dem die Bundesanwaltschaft Mord in 70 Fällen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorwirft. Er soll zwischen April 2011 und April 2012 als Wärter in einem Gefängnis des syrischen Geheimdienstes in Damaskus gearbeitet haben. Er soll an zahlreichen Verhören beteiligt gewesen sein, bei denen Gefangene mutmaßlich misshandelt und gefoltert wurden. Der Mann befindet sich seit seiner Festnahme im Mai 2025 in Untersuchungshaft. In Syrien begannen spätestens Mitte März 2011 Proteste gegen die Regierung des damaligen Staatschefs Baschar al-Assad. Die syrische Regierung unterdrückte regierungskritische Aktivitäten der Opposition mit Gewalt. Geheimdienste sollten laut der Bundesanwaltschaft die Proteste möglichst frühzeitig unterbinden und Bewegungen einschüchtern. Demnach wurden überall im Land tatsächliche oder vermeintliche Oppositionelle ohne Rechtsgrundlage festgenommen, inhaftiert, gefoltert und auch getötet. Der Konflikt endete in einem Bürgerkrieg. Baschar al-Assad wurde im Dezember 2024 gestürzt. Der Angeklagte soll Menschen erhebliche körperliche und seelische Leiden zugefügt haben. Teils habe er die Folter beaufsichtigt, teils selbst ausgeführt. Zu den Foltermethoden gehörten demnach Schläge auf die fixierten Körper, Elektroschocks, Finger und Zehnägel sollen herausgerissen worden sein. Nachts habe man Gefangene an die Decke gehängt und regelmäßig mit kaltem Wasser übergossen. Dem Angeklagten wird unter anderem vorgeworfen, über die Zustände in dem Gefängnis Kenntnis gehabt zu haben und dennoch dort als Wärter gearbeitet zu haben. Er sei Leiter der Vernehmungsabteilung gewesen. Insgesamt sollen durch die Gewalt und die Haftbedingungen mindestens 70 Gefangene gestorben sein, heißt es in der Anklage. Dass der Fall in Koblenz verhandelt wird, hat laut einem Gerichtssprecher zwei Gründe. Zum einen das sogenannte Weltrechtsprinzip: Besonders schwere Straftaten – wie Verbrechen gegen die Menschlichkeit – dürfen in Deutschland verhandelt werden, unabhängig davon, wo sie passiert sind. Zum anderen lebte der Angeklagte zuletzt in Pirmasens in Rheinland-Pfalz.