Datum27.04.2026 18:05
Quellewww.zeit.de
TLDREin russisches Gericht hat die LGBTQ-Gruppe LGBT-Netzwerk als "extremistisch" eingestuft und deren Aktivitäten verboten. Dies ermöglicht eine strafrechtliche Verfolgung von Personen, die mit der Gruppe in Verbindung stehen. Das Netzwerk bot Hilfe für LGBTQ-Personen, insbesondere bei der Flucht aus Tschetschenien, wo diese starken Repressionen ausgesetzt sind. Die Organisation wurde bereits im Vorjahr als "ausländischer Agent" gelistet.
InhaltEin russisches Gericht hat die Gruppe LGBT-Netzwerk verboten. Die Organisation hatte unter anderem queeren Personen bei der Flucht aus Tschetschenien geholfen. Ein russisches Gericht hat eine bedeutende LGBTQ-Gruppe als "extremistisch" eingestuft. Die Aktivitäten der Gruppe LGBT-Netzwerk sind mit der Entscheidung des Gerichts in St. Petersburg verboten. Damit gab das Gericht in einer nicht öffentlichen Verhandlung einem entsprechenden Antrag des russischen Justizministeriums statt. Der Schritt ebnet den Weg für eine strafrechtliche Verfolgung der Gruppe, die bereits im vergangenen Jahr in die Liste sogenannter "ausländischer Agenten" eingetragen und damit geächtet wurde. Die neue Einstufung bedeutet, dass jeder, der mit der Gruppe in Verbindung steht, wegen Unterstützung einer extremistischen Organisation verfolgt werden könnte, was mit jahrelangen Haftstrafen einhergeht. Die Gruppe LGBT-Netzwerk wurde laut einem Bericht des exilrussischen unabhängigen Onlinemediums Meduza 2006 gegründet und hat sich gegen die Diskriminierung schwuler, lesbischer, bi-, trans- und intersexueller Menschen eingesetzt sowie Betroffenen von Diskriminierung psychologische und juristische Hilfe angeboten. Zudem hat sie laut Berichten internationaler Medien queeren Personen dabei geholfen, die russische Teilrepublik Tschetschenien zu verlassen und beispielsweise Flugtickets finanziert und sichere Unterkünfte für sie eingerichtet. Queere Menschen sind in Tschetschenien besonders starken Repressionen und laut Augenzeugenberichten Entführungen, Folter und Tötungen ausgesetzt. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.