Datum27.04.2026 13:47
Quellewww.zeit.de
TLDREine Dogge hat in Essen einen Fünfjährigen schwer am Kopf verletzt. Der Vorfall ereignete sich in einem Schrebergarten. Gegen den 29-jährigen Halter, der angab, Alkohol getrunken zu haben, wird wegen fahrlässiger und gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Der Hund wurde ins Tierheim gebracht. Antikdoggen sind große Tiere und gelten in NRW nicht generell als gefährlich, können aber bei Ähnlichkeit zu Listenhunden entsprechend eingestuft werden. Das Kind befindet sich weiterhin im Krankenhaus.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Hundeattacke“. Lesen Sie jetzt „Dogge beißt Kind in den Kopf - Fünfjähriger schwer verletzt“. Eine Dogge hat in einem Schrebergarten in Essen einen fünfjährigen Jungen angegriffen und ihm in den Kopf gebissen. Das Kind kam schwer verletzt ins Krankenhaus, der Hund wurde in Obhut genommen und ins Tierheim gebracht, wie die Polizei mitteilte. Gegen den 29 Jahre alten Hundealter werde wegen fahrlässiger und gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Der 29-jährige Deutsche sei zum Zeitpunkt des Angriffs in der Hütte in seiner Gartenparzelle gewesen. Er habe später angegeben, Alkohol getrunken zu haben. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Der Hund - eine sogenannte Antikdogge - sei aus dem Garten der Parzelle herausgelaufen und habe das Kind attackiert. Zu den Hintergründen gab es zunächst keine Angaben. Dies werde ermittelt, sagte eine Sprecherin. Die Attacke ereignete sich am Freitagabend. Am Montag war das Kind weiterhin im Krankenhaus in Behandlung, wie die Polizeisprecherin sagte. Antikdoggen sind große Tiere mit einer Schulterhöhe bei Rüden von bis zu 70 Zentimetern und bis zu 58 Kilogramm Gewicht. Sie gelten in Nordrhein-Westfalen nicht generell als gefährliche Hunde oder "Hunde bestimmter Rassen", für die Halter nach dem Landeshundegesetz Sicherheitsauflagen befolgen müssen. Da sie aber oft Kreuzungen sogenannter Listenhunde wie American Bulldog oder Mastiff sind, werden sie je nach äußerem Erscheinungsbild vielfach ebenfalls als Listenhunde eingestuft. © dpa-infocom, dpa:260427-930-998946/1