Datum27.04.2026 13:12
Quellewww.spiegel.de
TLDREin Paketbote wurde von drei Hunden auf die Motorhaube eines Porsche gezwungen. Der Autobesitzer forderte 2724 Euro Schadensersatz für Kratzer. Das Amtsgericht München wies die Klage ab, da die Beweisfotos erst Monate nach dem Vorfall entstanden und weitere Schäden zeigten. Selbst wenn der Zusteller die Kratzer verursacht hätte, schloss das Gericht eine Haftung aus und sah ein Mitverschulden des Hundehalters wegen mangelnder Kontrolle seiner Tiere. Das Urteil ist rechtskräftig.
InhaltEin Mann hat einem Zusteller vorgeworfen, auf der Flucht vor zwei Dalmatinern und einem Mischling Kratzer auf seinem Auto hinterlassen zu haben. Das Gericht zweifelt an der Darstellung – und sieht die Verantwortung beim Tierhalter. Ein Paketbote muss nicht für Schäden an einem Porsche haften, auf dessen Motorhaube er sich auf der Flucht vor drei Hunden gerettet hatte. Das hat das Amtsgericht München entschieden. An einem Mittwochnachmittag im September 2024 hatte ein Zusteller versucht, ein Paket an den Kläger im Landkreis Freising nördlich von München auszuliefern. Drei Hunde stürmten auf ihn zu und bellten, nachdem er geklingelt hatte. Der Zusteller rettete sich vor den zwei Dalmatinern und dem kleineren Mischlingshund auf die Motorhaube des Porsches neben dem Haus. Kostenpunkt der Neulackierung: 2724 Euro. Da sowohl der Paketbote als auch dessen Arbeitgeber eine Schadensregulierung verweigerten, klagte der Autobesitzer am Amtsgericht München. Das Gericht zweifelte nun daran, dass die Schäden am Auto des Klägers tatsächlich von dem Vorfall im September 2024 stammen. "Die […] vorgelegten Lichtbilder wurden, wie der Kläger im Rahmen seiner informatorischen Anhörung selbst erklärte, erst Monate nach dem Vorfall gefertigt", begründete das Gericht die Entscheidung. "Diese Lichtbilder zeigen neben den von der Klagepartei markierten Kratzern, welche die durch den Beklagten […] entstandenen Schäden zeigen sollen, weitere Schäden an der Motorhaube." Hätte der Paketbote die Kratzer verursacht, sei eine Haftung des Zustellers dennoch ausgeschlossen, so das Gericht . Der Kläger trage ein Mitverschulden wegen seiner Tierhalterhaftung. Und das, obwohl die Hunde nach Angaben des Autobesitzers und einer Zeugin nicht aggressiv gewesen seien und noch etwa drei bis vier Meter vom Paketzusteller entfernt waren. Es genüge, dass das Bellen und Zurennen auf den Paketboten bei diesem einen Schreck und einen Fluchtreflex ausgelöst hätten. Der Kläger hätte seine drei Hunde besser unter Kontrolle halten müssen. Das Urteil ist rechtskräftig.