Datum27.04.2026 12:56
Quellewww.zeit.de
TLDRNordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg wollen das Verbraucherinsolvenzverfahren vereinfachen, um Millionen überschuldete Bürger zu entlasten. NRW-Justizminister Limbach kritisiert das veraltete, bürokratische Verfahren. Vorschläge umfassen die Reduzierung von Anträgen, Entschlackung von Prüfungen und Einführung einer Bagatellgrenze. Überschuldung sei ein Massenphänomen, oft verursacht durch Lebenskrisen, und nur ein Bruchteil der Betroffenen nutzt die Möglichkeit der Insolvenz, was dringende Änderung fordert.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Überschuldung“. Lesen Sie jetzt „NRW will Entschuldung für Millionen Betroffene erleichtern“. In Deutschland sind Millionen Menschen überschuldet, aber nur ein Bruchteil von ihnen traut sich in die bürokratischen Verbraucherinsolvenz- und Entschuldungsverfahren. Nordrhein-Westfalen will Betroffenen gemeinsam mit Baden-Württemberg den Weg zur zweiten Chance nach der Überschuldung erleichtern. Zur Justizministerministerkonferenz im Juni liege ein entsprechender Vorschlag auf dem Tisch, kündigte NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) in Düsseldorf an. Derzeit müssten sich Schuldner durch ein Labyrinth teils sinnloser Anträge und Formulare kämpfen, sagte Limbach. In Zeiten der Digitalisierung sei das 1999 in Kraft getretene Verfahren so nicht mehr zeitgemäß. Die beiden Länder schlagen unter anderem vor, die Zahl der Anträge zu reduzieren, Prüfverfahren zu entschlacken sowie für Insolvenzanfechtungen und die Verwertung von Schuldnervermögen eine Bagatellgrenze einzuführen. Überschuldung sei ein Massenphänomen, betonte Rechtsanwalt Christoph Zerhusen von der Verbraucherzentrale NRW. "In Nordrhein-Westfalen sind annähernd zehn Prozent der Menschen überschuldet. Das sind ungefähr 1,5 Millionen Menschen." In den wenigsten Fällen gehe es um Leute, die einfach nicht mit Geld umgehen könnten, sondern überwiegend um Menschen, die in Lebenskrisen geraten seien - etwa durch Jobverlust oder den Tod eines Partners. Bundesweit sei von sieben bis neun Millionen überschuldeten Zahlungsunfähigen auszugehen, ergänzte Kai Henning, Fachanwalt für Insolvenzrecht. Nur etwa 100.000 Betroffene begäben sich in ein Verfahren mit Restschuldbefreiung. "Das ist viel zu wenig. Das ruft nach Änderung und Erleichterung." © dpa-infocom, dpa:260427-930-998696/1