Datum27.04.2026 11:29
Quellewww.zeit.de
TLDRDas Verwaltungsgericht Koblenz hat die Binnengrenzkontrollen an der luxemburgisch-deutschen Grenze von März bis September 2025 als rechtswidrig eingestuft. Die Begründung einer Bedrohungslage sei unzureichend gewesen, da die von Deutschland angenommene Migrationsbewegung keine plötzliche Entwicklung darstelle. Laut Gericht braucht es für solche Kontrollen eine "aktuelle, nicht absehbare Entwicklung". Ein Kläger, der 2025 an der Grenze kontrolliert wurde, gab Anlass zu dieser Entscheidung.
InhaltDie Kontrollen an der luxemburgisch-deutschen Grenze erfolgten 2025 nicht rechtmäßig, urteilte ein Gericht. Eine Bedrohungslage sei nicht ausreichend begründet worden. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Binnengrenzkontrollen an der luxemburgisch-deutschen Grenze zwischen März und September 2025 für rechtswidrig erklärt. Die Bundesrepublik Deutschland habe unter anderem nicht dargelegt, "dass es sich bei der von ihr angenommenen Bedrohungslage durch eine hohe Zahl unerlaubter Migrationsbewegungen um eine plötzliche Entwicklung handele", teilte das Gericht mit. Eine gleichbleibende Migrationsbewegung über einen längeren Zeitraum reiche nicht als Begründung aus – für solche Kontrollen sei eine "aktuelle, nicht absehbare Entwicklung" nötig. Damit gab das Verwaltungsgericht einem privaten Kläger recht, der im Juni 2025 an der Grenze zwischen Luxemburg und dem Saarland in eine verdachtsunabhängige Identitätskontrolle durch Bedienstete der Bundespolizei geraten war. Die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz ist möglich. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.