Datum27.04.2026 04:59
Quellewww.zeit.de
TLDRSeit Inkrafttreten des neuen Wehrdienstgesetzes Anfang 2024 steigt die Zahl der Kriegsdienstverweigerer in Deutschland deutlich an. Im ersten Quartal 2024 wurden 2.656 Anträge gestellt, was auf den höchsten Stand seit 2011 hindeuten könnte. Parallel dazu verzeichnet die Bundeswehr einen Zuwachs bei Bewerbungen. Dennoch bleibt der Wehrdienst freiwillig, obwohl eine Bedarfswehrpflicht für eventuelle Personalengpässe vorgesehen ist. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung bleibt bestehen.
InhaltSeit Januar gilt das neue Wehrdienstgesetz. Junge Männer werden wieder verpflichtend gemustert. Parallel steigt die Zahl der Menschen, die den Kriegsdienst verweigern. Die Zahl der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung in Deutschland steigt einem Bericht zufolge weiter an. Im ersten Quartal dieses Jahres hätten bereits 2.656 Menschen einen entsprechenden Antrag gestellt, berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung unter Berufung auf Angaben des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Hält der Trend an, könnte die Zahl in diesem Jahr auf den höchsten Stand seit Aussetzung der Wehrpflicht 2011 zusteuern. Im Jahr 2024 hatten insgesamt 2.998 Menschen einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht. Im Jahr 2025 waren es 3.867 Anträge, wie eine Sprecherin im Januar der Augsburger Allgemeinen mitteilte. Parallel dazu gibt es aber auch eine Reihe von Menschen, die ihre bereits erfolgte Kriegsdienstverweigerung widerrufen. Im vergangenen Jahr war das dem Bericht zufolge 781 Mal der Fall, im ersten Quartal dieses Jahres bereits 233 Mal. Zum 1. Januar ist das neue Wehrdienstgesetz in Kraft getreten. Dieses sieht vor, dass 18-jährige Männer ab Jahrgang 2008 verpflichtend einen Fragebogen ausfüllen und zur Musterung gehen müssen. Der Wehrdienst an sich bleibt aber vorerst freiwillig. Die Koalitionäre haben sich aber auf eine sogenannte Bedarfswehrpflicht geeinigt, sollte die Zahl der Freiwilligen nicht ausreichen, um den Personalbedarf der Bundeswehr zu decken. Diese wird jedoch nicht automatisch aktiviert. Davon unabhängig kann die allgemeine Wehrpflicht – wie bisher auch – im Spannungs- oder Verteidigungsfall wieder aktiviert werden. Das im Grundgesetz verankerte Recht, aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, besteht auch unabhängig von der Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht. Die Bundeswehr hat zuletzt einen deutlichen Anstieg an Bewerbungen verzeichnet. 16.100 Menschen haben sich bis Ende Februar beworben, 20 Prozent mehr als im Vorjahr.