Datum27.04.2026 04:00
Quellewww.zeit.de
TLDRIm Prozess um Bandendiebstahl bei Ikea in Freiburg wird heute das Urteil erwartet. Sechs Angeklagte zwischen 26 und 50 Jahren sind angeklagt, Waren im Wert von rund 130.000 Euro aus der Filiale gestohlen zu haben. Eine ehemalige Kassiererin soll Komplizen den Diebstahl ermöglicht haben. Die meisten Angeklagten haben gestanden. Für die mutmaßliche Drahtzieherin droht eine Haftstrafe, die meisten anderen Angeklagten könnten Bewährungsstrafen erhalten.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Prozesse“. Lesen Sie jetzt „Urteil erwartet im Prozess um Bandendiebstahl bei Ikea“. Im Prozess um schweren Bandendiebstahl bei der Möbelhauskette Ikea in Freiburg startet heute (9.00 Uhr) der voraussichtlich letzte Verhandlungstag vor dem Amtsgericht Freiburg. Ursprünglich gab es sieben Angeklagte in dem Prozess – das Verfahren gegen die jüngste Angeklagte im Alter von 23 Jahren wurde einem Gerichtssprecher zufolge jedoch abgetrennt. Die Staatsanwaltschaft wirft den verbliebenen sechs Angeklagten zwischen 26 und 50 Jahren unter anderem schweren Bandendiebstahl vor. Sie sollen zwischen 2019 und 2023 Waren im Wert von rund 130.000 Euro aus der Ikea-Filiale in Freiburg gestohlen haben. Im Mittelpunkt des Falls steht eine damalige Kassiererin des Einrichtungshauses. Die 50-Jährige soll Bekannte, Freunde und Verwandte mit Waren an ihrer Kasse vorbeigelassen haben, ohne diese einzuscannen oder abzukassieren. Die entwendeten Waren sollen die Angeklagten größtenteils behalten oder online an gutgläubige Käufer weiterverkauft haben. In einigen Fällen soll die Kassiererin zudem Belege regulär zahlender Kunden einbehalten haben, damit Komplizen die darauf verzeichneten Artikel mitnehmen und anschließend gegen Erstattung zurückgeben konnten. Der Großteil der Angeklagten hat im Rahmen einer sogenannten Verständigung bereits Geständnisse abgelegt. Eine Verständigung ist ein Verfahren, bei dem sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf einen Strafrahmen einigen, wenn die Angeklagten ein Geständnis ablegen. Der zweite Fortsetzungstermin vor Gericht war infolgedessen aufgehoben worden. Ikea hatte sich auf Anfrage nicht zu dem Fall geäußert. Für die meisten Angeklagten sind Bewährungsstrafen vorgesehen, wie der Gerichtssprecher sagte. Für die 50-Jährige als mutmaßliche Drahtzieherin sei die Strafe nicht mehr bewährungsfähig. Ihr drohen mehrere Jahre Haft. © dpa-infocom, dpa:260427-930-997093/1